Düsseldorf Goldketten-Räuber muss zwei Jahre in Haft

Düsseldorf · Dieser Mann gehört jahrelang in Haft - das hat das Landgericht am Montag im Fall eines 21-Jährigen ungewohnt deutlich betont. Nahe der Ellerstraße hatte er laut Urteil seinen Geburtstag im Sommer 2015 dazu genutzt, um einer Passantin (73) mit aller Macht deren goldene Halskette zu entreißen.

 Der Angeklagte im Gespräch mit Verteidiger Malte Pohl.

Der Angeklagte im Gespräch mit Verteidiger Malte Pohl.

Foto: Wulf Kannegiesser

Vom Amtsgericht zu zwei Jahren Gesamtstrafe verurteilt, hoffte er in der Berufung beim Landgericht sogar auf Freispruch. Doch die Richter erklärten: Allein für den Straßenraub, der von einer Videokamera aufgezeichnet wurde, hätte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte mindestens dreieinhalb Jahre Haft verdient. Doch gesetzliche Vorgaben verhinderten die härtere Strafe.

Schweigend trat der Angeklagte in beiden Instanzen auf — und wurde aufgrund von Indizien dennoch abgeurteilt. Dabei zählte nur am Rande, dass er wegen ähnlicher Delikte vielfach vorbestraft ist und zuletzt 16 Monate Bewährungsstrafe erhalten hatte. Das Amtsgericht hatte diese Strafe wegen seiner "Geburtstags-Tat" nur um acht Monate erhöht, ihn für insgesamt zwei Jahre hinter Gitter geschickt. An diese Strafgrenze war das Landgericht am Montag gebunden. Die Kammer stellte aber fest, dass der 21-Jährige ohne diese Strafobergrenze eine deutlich härtere Strafe erhalten hätte.

So hatte eine Videokamera einer Tankstelle aufgezeichnet, wie zwei junge Männer an jenem Sommerabend das Opfer und dessen 77-jährige Begleiterin erst passiert hatten, einer der Männer hatte sich plötzlich umgedreht, das Opfer angesprochen — "und dann war er gleich an meinem Hals", so das Opfer im Zeugenstand. Die Rentnerin büßte beim Gerangel mit dem Räuber nicht nur ihre Goldkette (500 Euro) ein, die ein Erinnerungsstück war, auch ihre Brille (1200 Euro) zerbrach und zerkratzte ihre Wange. Da die Seniorin kurz zuvor einen Schlaganfall überstanden hatte und Blutverdünner einnehmen musste, war die Blutung kaum zu stoppen. Bis heute leidet die Rentnerin unter massiven Ängsten: "Es ist nichts mehr, wie es mal war."

Beide Täter entkamen damals, doch der Angeklagte wurde eine Woche später geschnappt. Hellblaue Turnschuhe verrieten ihn, dazu die Tat-Aufnahme der Videokamera. Und auf seinem Handy waren Fotos abgespeichert, auf denen drei Goldketten jeweils wie Trophäen präsentiert wurden. Eine davon sah aus wie die Kette des 73-jährigen Opfers. Im Gesamteindruck hatte das Landgericht nun keine Zweifel, dass der 21-Jährige der Straßenräuber war. Seine Berufung wurde also verworfen, die 24-Monate-Haft ist damit rechtskräftig.

(wuk)
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