Düsseldorf Gesichtsschleier: Pädagogen fordern Landesregelung

Düsseldorf · Die neue Schulordnung der Adolf-Klarenbach-Schule in Holthausen, die das Tragen eines Gesichtsschleiers untersagt, wird von Pädagogen unterschiedlich bewertet. Viele wollen, dass bei dem komplexen Thema die Landesregierung Regelungen vorgibt.

 Rund zwei Drittel der Schüler an der Adolf-Klarenbach-Schule in Holthausen stammen aus Migrantenfamilien. Die neue Schulordnung wurde gemeinsam von Lehrern und Eltern erarbeitet.

Rund zwei Drittel der Schüler an der Adolf-Klarenbach-Schule in Holthausen stammen aus Migrantenfamilien. Die neue Schulordnung wurde gemeinsam von Lehrern und Eltern erarbeitet.

Foto: Andreas Endermann

In ihrer neuen Schulordnung verbietet die Adolf-Klarenbach-Schule in Düsseldorf Kleidung mit Verhüllung des Gesichts wie Nikab oder Burka. Auch die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück und am Schwimmunterricht ist Pflicht.

"Auch ich möchte Mütter oder Schülerinnen, mit denen ich rede, ins Gesicht schauen können. Trotzdem kann man das sensibler handhaben, man muss es nicht unbedingt über die Schulordnung lösen", sagt Klaus-Peter Vogel, Sprecher der Düsseldorfer Hauptschulrektoren. Voll verschleierte Frauen hätten an seiner Schule noch keine Rolle gespielt, sagt der Pädagoge. "Allerdings habe ich einem Jungen, der in einer Art Kaftan in den Unterricht kam, davon überzeugt, dass er so nicht in die Schule kommen kann."

Margret Rössler, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung NRW mit langjähriger Gesamtschul-Erfahrung in Düsseldorf, kennt das Thema ebenfalls. Sie forderte eine Schülerin in Ganzkörper-Verhüllung auf, so nicht mehr zu kommen oder aber die Schule zu verlassen. Die junge Muslimin ging.

Die Holthausener Gemeinschaftsgrundschule hatte die Regel nach mehrmonatiger Debatte im Konsens von Eltern und Lehrern erlassen, um eine möglichst offene Kommunikation in der Schule zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass die Kinder tatsächlich von berechtigten Personen abgeholt werden. Über weitere Ordnungen an den insgesamt 200 Düsseldorfer Schulen, die Passagen zur Vollverschleierung enthalten, ist Ämtern und Behörden nichts bekannt. "Schulordnungen müssen nicht mehr mit uns abgestimmt werden, wir sammeln diese Regelwerke auch nicht", sagt Theodor Bremer, Vizeleiter des Schulverwaltungsamtes.

Birgit Planken, Leiterin der Gesamtschule am Hermannplatz, forderte am Dienstag, wie andere Pädagogen auch, eine landeseinheitliche Regelung. Das Thema sei zu komplex, um es einzelnen Schulen zu überlassen. Doch danach sieht es nicht aus. Das Schulministerium betonte die Eigenverantwortung der Schulen beim Aufstellen ihrer Regelwerke, stellte allerdings auch klar, einer Person könne das Betreten des Schulgeländes verboten werden, "wenn sie die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt".

(jj)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort