Düsseldorf Gerichtsstreit um beschlagnahmte Mack-Bilder

Düsseldorf · Ein angeblicher Kriminalfall um vier Bilder des international renommierten Künstlers Heinz Mack sowie eine Schadenersatzklage über fast 14.000 Euro beschäftigen derzeit das Landgericht.

Künstler Heinz Mack erhält Jan-Wellem-Ring
10 Bilder

Künstler Heinz Mack erhält Jan-Wellem-Ring

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Foto: Anne Orthen

Vor fünf Jahren hatte Zero-Mitbegründer Mack einen jetzt 71-jährigen Kunstsammler angezeigt, weil der Mann angeblich vier gefälschte Mack-Werke besitzt. Dieser Verdacht erwies sich als haltlos, aber in der Obhut der Behörden sollen die zunächst beschlagnahmten Bilder schwer beschädigt worden sein. Vor dem Landgericht fordert der Sammler vom Land jetzt Schadensersatz. Ein Urteil ist noch nicht in Sicht.

2011 wurde der Privatsammler und Mack-Fan mit Betrugsvorwürfen konfrontiert. Bei vier Bildern des Malers, die in der Wohnung des Sammlers hingen, soll es sich um Fälschungen gehandelt haben. Die Werke wurden amtlich beschlagnahmt, eingelagert, untersucht. Experten kamen aber zu dem Ergebnis, dass die Bilder (darunter "Kunst im Jahr 2000" und "Fata Morgana des Lichts") allesamt authentisch sind. Prompt wurde der Sammler verdächtigt, er könne diese Werke nur unrechtmäßig erworben haben, womöglich durch Diebstahl oder Hehlerei. Doch auch dafür gab es keinerlei Beweise. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat daraufhin alle Ermittlungen gegen den 71-Jährigen wieder eingestellt - mangels Tatverdachts. Der Mann bekam seine vier Kunstwerke zurück. Doch in der Zwischenzeit seien die eingelagerten Bilder stark beschädigt worden, klagte er hinterher. Glasschäden durch angeblich unsachgemäße Lagerung während der Beschlagnahme hätten sogar zu Totalschäden bei den Mack-Bildern geführt, heißt es in seiner Schadenersatzklage gegen das Land. Aktuell geht es noch um knapp 14.000 Euro.

Doch ein Sachverständiger, den das Gericht mit der Überprüfung der Bilder beauftragt hatte, lieferte jetzt eine Expertise, mit der die Richter angeblich nichts anfangen können. Der Gutachter habe nämlich den derzeitigen Zustand der Bilder untersucht, statt zu prüfen, in welchem Zustand die Werke waren, als sie dem Sammler nach fünf Monate in der Obhut der Ermittlungsbehörden zurückgegeben wurden.

Also soll der Fachmann von vorne anfangen, soll die Werke erneut begutachten. Darauf muss die 2. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts noch warten, kann den Prozess deshalb erst im Oktober fortsetzen.

(wuk)
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