Düsseldorf Gericht weist Rheinbahn-Klage gegen Schüler ab

Düsseldorf · Aus formellen Gründen hat das Amtsgericht gestern eine Rheinbahn-Klage gegen einen Schüler abgewiesen. Dem jetzt 16-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe vor fast vier Jahren spätabends Steine auf Rheinbahngleise am Spichernplatz gelegt, damit einen Zug der Linie 715 zum Entgleisen gebracht. In der Klage gegen den Jungen hatte die Rheinbahn rund 2600 Euro Schaden geltend gemacht. Die Anwältin des 16-Jährigen hatte aber schon zu Prozessbeginn Ende April bezweifelt, ob die Klage rechtzeitig erhoben wurde. Formell hätte das Verkehrsunternehmen nur bis Ende 2015 Ansprüche anmelden können, danach seien die Vorwürfe verjährt.

Ein Rheinbahn-Anwalt betonte, das Unternehmen habe kurz vor Ablauf der Frist die Klage erhoben. Nur war sie an die falsche Adresse gerichtet, erst Anfang 2016 dem Vater des Jungen zugestellt worden. Daher ging auch die Richterin von einer Verjährung aus und wies die Klage ab. Ob der Junge zu jenen Kindern gehörte, die damals beim Spielen Steine auf die Gleise gelegt haben sollen, musste die Richterin nicht mehr prüfen.

(wuk)
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