Düsseldorf Gericht verurteilt Lkw-Fahrer wegen tödlichen Unfalls

Düsseldorf · Im so genannten Blindflug, nämlich geblendet von tiefstehender Wintersonne bei stark verschmierter Frontscheibe, hatte ein Lkw-Fahrer im Februar 2015 einen 41-jährigen Fußgänger bei einer Furt an der Völklinger Straße übersehen, ihn umgerissen und tödlich verletzt. Dafür wurde ein Berufskraftfahrer (36) gestern beim Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und mit zehn Monaten Bewährungsstrafe belegt. Eine Mitschuld des Passanten an dem Unglück sei aber nicht erkennbar, so das Urteil. Das sahen der Fahrer und sein Anwalt anders.

Der Fußgänger war damals dunkel gekleidet, "schien in Gedanken zu sein" und trug Kopfhörer, als er nach der Aussage einer Radfahrerin an jenem Morgen den Radweg überquerte, ohne auf andere zu achten. Auch habe er an einer aufgestellten Baustellen-Behelfsampel nicht Halt gemacht, "er ging direkt durch, ohne auf die Straße zu gucken" - obwohl die Radlerin ihm noch eine Warnung hinterherrief. Doch fast schon nach dem ersten Schritt auf die Fahrbahn vom Lkw des Angeklagten umgerissen und durch die Luft geschleudert, erlitt der 41-Jährige damals durch den Aufprall ein Polytrauma, an dessen Folgen er wenig später gestorben ist.

Eine Mitschuld des Mannes an der tödlichen Kollision sahen aber weder Staatsanwältin noch Richterin. Beide stützten sich eher auf das, was der Angeklagte geschildert hatte. Demnach war er an diesem Morgen in Höhe Kapellweg für wenige Sekundenbruchteile durch das Gegenlicht der Wintersonne geblendet, hatte gerade die Blende im Auto heruntergeklappt, als er zwar noch eine Ampel dort wahrnahm, aber schon nicht mehr erkennen konnte, welche Farbe gerade angezeigt war. Kurz danach habe er einen wuchtigen Knall bemerkt. Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte die Fußgängerfurt bei Rot überquert, den tödlichen Unfall dadurch verschuldet hatte. "Ein Idealfahrer hätte gebremst, sogar angehalten", räumte sein Verteidiger ein. Weil der 36-jährige Fahrer das aber nicht gemacht, sondern sein Stadttempo beibehalten hat, ohne auch nur zu bremsen, kam es zum Unfall und dem Tod des Passanten.

Dass der Kraftfahrer bisher keine Vorstrafen oder Strafpunkte gesammelt hatte, half ihm nicht. Sein Anwalt hätte eine Geldstrafe oder sogar die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen für ausreichend gehalten. Weil es aber stattdessen die Bewährungsstrafe gab, hat er nun Rechtsmittel angekündigt.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort