Düsseldorf Gericht stellt Verfahren gegen Installateur ein

Düsseldorf · Wegen eines Lecks in einer Gas-Therme war eine Frau ins Koma gefallen. Kurz zuvor war die Therme gewartet worden.

Neun Jahre nach einer beinahe tödlichen Vergiftung wegen einer undichten Gas-Therme hat das Amtsgericht das Verfahren gegen einen Installateur (41) gestern beendet. In der Wohnung einer jetzt 47-jährigen Frau in Unterbilk hatte der Angeklagte Anfang 2007 den Gas-Umlauf-Wasserheizer repariert. Doch danach war die Mieterin vier Wochen lang einer Kohlenmonoxyd-Dosis ausgesetzt, die zehnfach über dem Grenzwert lag. Anfang Februar 2007 fiel sie ins Koma, ihre Katze starb an der Vergiftung. Trotz der Gesundheitsschäden, unter denen die Frau bis heute leidet, wurde das Verfahren gegen den Installateur aber eingestellt. Unter der Auflage, dass er der 47-Jährigen jetzt 3000 Euro Schmerzensgeld zahlt.

Dass der Handwerker ohne Schuldspruch davonkam, hatte drei Gründe: die komplizierte Rechtslage, weil damals die nun strengen Vorschriften für Abgastests bei solchen Geräten noch nicht galten. Zweitens geht es der Frau nach Angaben ihres Anwalts nun besser. Inzwischen soll sie trotz anhaltender Konzentrationsschwächen und einer posttraumatischen Belastungsstörung wieder eingeschränkt arbeitsfähig sein. Drittens hat der Richter die jahrelange Verfahrensdauer berücksichtigt, die dem Angeklagten nicht anzulasten sei. Zumal der Handwerker beteuerte, er habe nach besten Kräften gearbeitet.

Trotz allem, "was der Frau zugestoßen ist", habe er damals "alles getan, um die einwandfreie Funktion" der Gas-Therme wieder herzustellen. Danach habe weder die Farbe der Gasflamme noch eine Sichtprüfung ergeben, dass mit dem Gerät etwas nicht stimmen könnte. "Bei Unregelmäßigkeiten hätte ich reagiert", sagte der Installateur gestern. "Aber es gab keine Auffälligkeiten, also hatte ich keinen Anlass", einen damals noch nicht vorgeschriebenen Abgastest durchzuführen.

In einem Zivilprozess der Frau gegen den Handwerker hatte das Landgericht der Mieterin bereits grundsätzlich ein Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen, hatte die Höhe aber noch nicht festgesetzt. Die gestern vereinbarte Zahlung des Installateurs von 3000 Euro an die Frau wird nun wohl als erste Rate der Gesamtentschädigung angerechnet.

(wuk)
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