Düsseldorf Gericht spricht 81-Jährigen von Fahrerflucht frei

Düsseldorf · Gegen den Entzug seines Führerscheines ging ein 81-jähriger Kaarster gestern vor dem Landgericht Düsseldorf in Berufung. Im April 2015 war er wegen Fahrerflucht zu einer Vernehmung ins Kaarster Polizeirevier vorgeladen. Er hatte zuvor in einem Parkhaus an der Königsallee einen Wagen beschädigt und sich vom Unfallort entfernt.

Er gab an, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben. Vor der Kaarster Polizeistelle stellte er seinen Wagen auf den Parkplatz für die Einsatzfahrzeuge. Eine Polizistin forderte den Schwerhörigen auf, sein Auto wegzufahren. Dabei touchierte der Mann den hinter ihm stehenden Wagen. Der 81-Jährige fuhr das Auto trotzdem auf den gegenüberliegenden Kirch-Parkplatz. Daraufhin ging er zur Wache zu seinem Vernehmungs-Termin, wies aber niemanden auf den Vorfall hin.

Untersuchungen an beiden Autos bestätigten, dass der Kaarster den Unfall verursacht hatte. Noch in der Wache wurde er auf den Vorfall angesprochen. Wieder gab er an, nichts bemerkt zu haben. Seinen Führerschein musste er sofort abgeben, und die Fahrerlaubnis wurde ihm gerichtlich entzogen.

Doch das Gericht urteilte jetzt zugunsten des Seniors. Da der Parkplatz sich in der unmittelbaren Umgebung befunden habe, habe sich der 81-jährige nicht vom Unfallort entfernt. Zudem habe er sich bei Entdeckung des Vorfalls noch in der Wache befunden, also könne man auch nicht von einem Versuch sprechen. Er habe auch nicht abgestritten, die Tat begangen zu haben. Obwohl der Mann seinen Führerschein zurückbekam, riet die Richterin, ihn diesmal freiwillig abzugeben, um niemanden zu gefährden.

(nes)
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