Düsseldorf Gericht soll klären, warum Bonsai einging

Düsseldorf · Ein eingegangenes Bäumchen für mehr als 7000 Euro beschäftigt seit Mittwoch das Landgericht. Ein Unternehmer aus Wittlaer beklagt in einem Zivilprozess den Verlust seiner japanischen Stechpalme vom Typ "Ilex crenata" nach wenigen Monaten.

Der Pflanzenhandel, bei dem er das Gewächs Ende 2013 gekauft hatte, soll für den Schaden einstehen. Man habe man ihm keine Pflegeanleitung mitgegeben, so der Kläger. Im Frühjahr 2014 war das Bäumchen nicht mehr zu retten. Ob der Streit gütlich beigelegt werden kann, wollen die Anwälte beider Seiten nun prüfen.

Die japanische Stechpalme gilt als Alternative zum Buchsbaum, zumal sie auch an frostgefährdeten Standorten angeblich gedeiht. Nur mit dem Mini-Bäumchen des Klägers war das anders. Die exotische Palme, eingepflanzt in eine Edelstahlwanne auf der Terrasse des Klägers, zeigte im Frühjahr 2014 einen kranken Ast, ging kurz danach ein.

Die Schuld sieht der Kläger bei der Verkäufer-Firma, denn zu einer fachgerechten Pflanzung gehöre eine Pflegeanleitung. Fakt ist aber, so die Richterin am Mittwoch: Eine Fachbetreuung hatten Kläger und Lieferfirma nicht vereinbart. Ob das Bäumchen allerdings von vornherein in "vegetationsfeindlicher Umgebung" stand und deshalb einging oder ob es nicht genug Wasser bekam, müsse noch geklärt werden - notfalls durch ein kostspieliges Gutachten eines Pflanzenexperten. Erst dann sei ja zu klären, ob die Firma ihre Aufklärungspflichten verletzt hat. Bevor es dazu kommt, wollen die Anwälte beider Seiten nach anderen Lösungen suchen.

(wuk)
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