A46 in Düsseldorf Gericht kippt Tempolimit auf Fleher Brücke

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstagmorgen das Tempolimit auf der Fleher Brücke einkassiert: Das Land habe keine Gründe für die Geschwindigkeitsbegrenzung genannt, so die Richter.

A46 in Düsseldorf: Gericht kippt Tempolimit auf Fleher Brücke
Foto: ENDermann

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf der A46 auf der Fleher Brücke in Richtung Heinsberg/Neuss wurde durch das gericht aufgehoben. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf argumentierte, dass das Land keine Begründung für die Beschilderung anführen konnte.

So gebe es weder Baustellen noch eine besondere Gefährdung. Eventuelle weitere Sanierungsarbeiten mögen für die Zukunft geplant sein, rechtfertigen aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorgriff, so das Gericht.

Wer zuvor schon ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Abschnitt bekommen hat, kann jedoch nicht darauf hoffen, Geld zurück zu bekommen. Solange die Schilder dort standen, sind sie auch bindend gewesen.

Bei den Bußgeldeinnahmen hat Düsseldorf im vorigen Jahr kräftig zugelegt — um 9,4 Prozent auf 18,2 Millionen Euro. Am meisten Geld spült die Überwachungsanlage auf der Fleher Brücke ein. Seit Juni wird auf der Fleher Brücke mit modernsten Radaranlagen kontrolliert, ob die Autofahrer auf der A46 das Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde einhalten. Allein von Januar bis Ende August 2014 blitzten die Digitalkameras dort 59 416 Mal, weil Autofahrer trotz Warnung zu schnell fuhren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Land NRW beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen kann. Kraftfahrer müssen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h also vorläufig weiter beachten.

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