Prozess gegen Sven Lau Gericht kehrt zur Beweisaufnahme zurück

Düsseldorf · Im schon fast beendeten Terrorprozess gegen den Islamistenführer Sven Lau ist das Düsseldorfer Oberlandesgericht zur Beweisaufnahme zurückgekehrt. Das Gericht will Anträgen der Verteidigung mit weiteren Zeugenvernehmungen nachgehen und hat zunächst fünf weitere Verhandlungstage anberaumt.

Fotos: Islamist Sven Lau beim Prozessauftakt in Düsseldorf
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Salafistenprediger Sven Lau beim Prozessauftakt in Düsseldorf

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Foto: dpa, fg pil

Zugleich dämpfte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber die Erwartungen. Zwei Zeugen stehe ein Aussageverweigerungsrecht zu. Warum einer der Zeugen plötzlich aussagebereit sein solle, wie die Verteidigung behaupte, erschließe sich dem Gericht nicht.

Der Richter riet der Verteidigung, im Fall weiterer Anträge gut zu begründen, warum diese so spät erfolgen. Andernfalls sei dies ein Indiz für Prozessverschleppung. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits sechseinhalb Jahre Haft für Lau beantragt, der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Der 36-Jährige soll die islamistische Terrormiliz Jamwa unterstützt haben.

Der Prozess wird am 7. Juni fortsetzt.

(siev/lnw)
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