Nach Entlastung durch Hauptangeklagten Geplanter IS-Anschlag in Düsseldorf — Angeklagter kommt frei

Düsseldorf · Der Hauptangeklagte im Prozess um einen geplanten IS-Anschlag in Düsseldorf hat seine beiden vermeintlichen Komplizen in Schutz genommen. Sie hätten mit dem Anschlagsplan gar nichts zu tun, sagte er aus. Nun wurde die Freilassung von Mahood B. veranlasst.

Der Hauptangeklagte und Kronzeuge Saleh A. hat seine beiden Mitangeklagten am Freitag entlastet. Sie hätten mit dem Anschlagsplan nichts zu tun, sagte er vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht und nahm damit frühere Aussagen bei den Behörden zurück. Als Konsequenz ordnete das Gericht am späten Freitagabend die Freilassung des Angeklagten Mahood B. aus der Untersuchungshaft an. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

Die Bundesanwaltschaft war der Freilassung entgegengetreten. "Drei Stunden reichen nicht aus, um monatelanges konstantes Aussageverhalten zu erschüttern", sagte Staatsanwalt Tobias Engelstätter.

Sich selbst belastete Saleh A. erneut: Er habe sich dem IS angeschlossen und von seinem Schwager den Auftrag erhalten, einen Anschlag in Düsseldorf zu verüben. Die Leute, mit denen er dafür tatsächlich zusammenarbeiten sollte, habe er aber bis heute nicht kennengelernt.

Falsche Details ausgesagt

Der Syrer Saleh A. hatte sich in Paris freiwillig der Polizei gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei belastete er auch seine beiden Mitangeklagten schwer. Zur Begründung für seine Kehrtwende am Freitag sagte er, die französische Polizei habe ihm versprochen, seine Frau und sein Kind nachzuholen und ihn freizulassen. Weil sich die Polizei daran nicht gehalten habe, habe er falsche Details zu den Anschlagsplänen ausgesagt. "Ich wollte der Lüge der Polizei eine Lüge entgegensetzen", sagte er vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass sich unter Führung von Saleh A. zwei Selbstmordattentäter in der Düsseldorfer Altstadt in die Luft sprengen sollten. Dann sollten weitere Terroristen an den Ausgängen der Altstadt mit Kalaschnikows möglichst viele flüchtende Menschen erschießen. Insgesamt sollte laut Anklage ein zehnköpfiges Terrorkommando den Anschlag begehen. Die drei Angeklagten im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt waren wegen IS-Mitgliedschaft und der Verabredung zu einem Verbrechen vor Gericht gestellt worden.

(vek/lnw)
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