Düsseldorf Geldstrafe wegen Unterschlagung einer Trompete

Düsseldorf · 41-Jähriger verlangte 600 Euro vom Besitzer des Profi-Instruments, einem Musiker der Düsseldorfer Symphoniker.

Ein schlechtes Geschäft machte ein 41-Jähriger aus Essen, der in der Altstadt vor einem Jahr in den Besitz einer wertvollen Trompete kam. 600 Euro wollte er für die Rückgabe des Instruments an den Besitzer, einen Orchestermusiker der Düsseldorfer Symphoniker. Laut Urteil des Amtsgerichts geht er aber leer aus und muss nun sogar 400 Euro Strafe bezahlen. Wegen Unterschlagung der Trompete.

Der Angeklagte gab an, er habe das Profi-Instrument (Wert: 4000 Euro) beim "Spazierengehen" an Mülltonnen gefunden. Anhand der Seriennummer habe er vom Hersteller die Handy-Nummer des Symphonikers erfahren. Ihm log er dann vor, er habe die silberne C-Trompete für 600 Euro auf einem Flohmarkt gekauft, würde sie zu diesem Preis aber wieder zurückgeben. Bei der Übergabe wurde er jedoch festgenommen. "Für mich sah die Trompete aus wie Müll", winkte er gestern ab - und widersprach sich kurz danach: "Sie war ja gut erhalten." Daraus aber Kapital zu schlagen, sei nicht sein Ziel gewesen. "Ich wollte dem Musiker Gutes tun", so der 41-Jährige, der von Sozialunterstützung lebt.

Der Musiker berichtete als Zeuge, er habe das Instrument damals spätabends in der Altstadt für einen Moment unter einem Lokal-Tisch vergessen. "Als ich zurückkam, war sie schon weg." Ob der Angeklagte die Trompete dort gestohlen oder doch "gefunden" hatte, blieb ungeklärt. Was ihn vor einer Verurteilung wegen Unterschlagung aber nicht bewahrte. "Ich wollte nur Finderlohn, hab' mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich war höflich, habe den Musiker nicht erpresst", beteuerte er. Dass er dem Mitglied der Symphoniker die Flohmarkt-Lüge aufgetischt hatte, könne bei dem bisher unbescholtenen Angeklagten nun nicht zu einer Verurteilung, sondern höchstens zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage führen, so sein Anwalt. Die Richterin urteilte anders und verhängte 400 Euro Strafe gegen den Angeklagten. Wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, hätte er sogar 600 Euro zahlen müssen.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort