Düsseldorf Geldbuße für Messe-Veranstalter

Düsseldorf · Aussteller hätte keine Autos auf Grafenberger Rennbahn ausstellen dürfen.

Rassige Autos als Lockmittel zu nutzen, um bei einer Haus- und Gartenmesse für männliche Besucher zu begeistern, kostet die Veranstalter jetzt 3000 Euro Buße. Mit diesem Ergebnis ging gestern ein Prozess beim Amtsgericht zu Ende. Für die Ausstellung exklusiver Wohn- und Gartenkultur, die laut Veranstalter dieses Jahr zum 20. Mal ansteht, ist traditionell die Grafenberger Galopprennbahn für mehrere Tage reserviert. Weil das Terrain aber als Landschaftsschutzgebiet gilt, hätten Autos im Vorjahr dort weder ausgestellt noch verkauft oder vorgeführt werden dürfen. Weil es trotzdem dazu kam, ist die Buße nun fällig.

"Das haben wir doch schon immer so gemacht", argumentierte der Firmen-Vertreter im Prozess um den Bußgeldbescheid. Seit etlichen Jahren seien Oldtimer fester Teil des Rahmenprogramms bei jener Heim- und Gartenausstellung. "Damit auch die Herren mit den Damen zu unserer Veranstaltung kommen", so der Event-Geschäftsführer gestern. Doch 2015 hatte sich der Veranstalter damit erstmals Ärger eingehandelt. Für bis zu 154.000 Euro hätte man bei der Verkaufsmesse nämlich nicht nur edle Sportwagen kaufen können, sondern auch einen Strandbuggy auf der Basis eines Mini Coopers oder die Edelvariante eines betagten VW-Samba-Busses für 138.500 Euro. Doch auch ohne genaue Typenbeschreibung plus Angebotspreisschild wäre eine solche Präsentation der teils bejahrten Fahrzeuge unzulässig gewesen. In einer Befreiungsgenehmigung der Behörden waren zwar etliche Ausnahmen für jene Ausstellung zugelassen worden. Aber dort stand auch, dass "Ausstellung, Verkauf und Vorführung von Kraftfahrzeugen unzulässig" sind.

Ob der Rennverein den Messe-Veranstaltern die Auto-Präsentation erlaubt hatte (und auch die Nutzung des eigentlich nur für Rennveranstaltungen frei gegebenen Teehauses), half dem Event-Geschäftsführer vor Gericht jetzt nicht aus der Klemme. "Die Verantwortung bleibt bei Ihnen", stellte der Richter mit Blick zum Firmen-Geschäftsführer klar. Der akzeptierte das festgesetzte Bußgeld und zog seinen Einspruch gegen den Bescheid zurück.

(wuk)
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