Düsseldorf Gekabbel um die Krabbeltiere

Düsseldorf · Im Restaurant Mongo's werden vorerst keine Insekten serviert.

Wann er seinen Gästen wieder Insekten servieren wird, vermag Spiridon Soukas, Geschäftsführer der Restaurantkette Mongo's, nicht zu sagen. Er geht aber davon aus, dass es noch etwas dauern wird: "Die Behörden stehen auf dem Standpunkt, dass alles, was nicht erlaubt ist, verboten ist." In Köln oder Essen hingegen vertrete man eher die umgekehrte Position: "Solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt."

Im Düsseldorfer Mongo's waren bereits einige Jahre lang Insekten serviert worden. Mit großem Erfolg, wie sich Soukas erinnert: "Nicht bezogen auf den Umsatz aber auf das Interesse." Ende 2016 hatten Kontrolleure die Insekten in der Küche entdeckt. Soukas erhielt einen Bußgeldbescheid, legte Widerspruch ein und wurde angeklagt. Das Verfahren wurde gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt. Damals war die Rechtslage insbesondere für ganze Insekten als Lebensmittel nicht eindeutig und konnte unterschiedlich ausgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2018 herrscht Klarheit: In der europäischen Novel-Food-Verordnung werden Insekten ausdrücklich genannt und können somit als Lebensmittel zugelassen werden. Allerdings muss jede Insektenart, teils auch der Verwendungszweck beziehungsweise die Zubereitungsmethode, einzeln zugelassen werden.

In Düsseldorf werde das kontrolliert werden, kündigt Michael Buch von der Pressestelle an: "Sollten im Rahmen von Routinekontrollen Insekten als Lebensmittel festgestellt werden, würde geprüft, ob dafür bereits eine Zulassung vorliegt und das Insekt in die Unionsliste aufgenommen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, würde das Inverkehrbringen dieser Insekten untersagt."

Zugelassen werden die Insekten durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, ein Verfahren das mindestens 17 Monate dauert. Allerdings muss nicht jeder Anbieter das Verfahren einzeln durchlaufen. Florian Kuhlmey, stellvertretender Pressesprecher beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: "Ein Eintrag in die Unionsliste gilt für alle potenziellen Inverkehrbringer in der EU." Zudem sei "für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittstaat" ein verkürztes Zulassungsverfahren von fünf Monaten Dauer möglich: "Wenn belegt werden kann, dass das Lebensmittel dort seit mindestens 25 Jahren verzehrt wurde und keine Sicherheitsbedenken auftraten."

(bjn)
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