Düsseldorf Galerist und Sammler streiten über Skulptur

Düsseldorf · Über den Wert einer Stammeskunst-Skulptur aus Zaire muss nun das Landgericht urteilen. In einem Zivilverfahren verlangt ein Düsseldorfer Privatsammler von einem belgischen Galeristen die Rückabwicklung eines Handels. 2010 hatte der Sammler die Skulptur für 110.000 Euro an den Galeristen abgegeben. Doch fünf Jahre später stand diese für 750.000 Euro zum Verkauf. Der Anwalt des Klägers sprach von "arglistiger Täuschung".

Anfangs habe der Sammler die Plastik nicht unter 200.000 Euro abgeben wollen. Der Galerist soll erklärt haben, mehr als 160.000 Euro seien nicht zu erzielen. Als das Werk auch zu diesem Preis nicht verkauft wurde, drückte der Galerist die Preiserwartung des Sammlers laut Klage auf 130.000 Euro. Abzüglich Provision (20.000 Euro) erhielt der Kunstfreund 110.000 Euro. Angeblich hatte der Galerist behauptet, das Werk sei "formal-ästhetisch zu schwach" und treffe nicht den aktuellen Geschmack des Kunstmarktes. Umso verblüffter war der Sammler, als er 2015 bei einer Mailänder Kunstausstellung die Skulptur wieder entdeckte. Der belgische Galerist bot sie für 750.000 Euro an. Der Sammler fordert nun die Rückabwicklung des Geschäfts. Der Prozess geht also weiter.

(wuk)
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