Düsseldorf Fußgänger umgefahren - Rennradfahrer vor Gericht

Düsseldorf · Vor rund einem Jahr hatte ein 57-jähriger Rennradfahrer auf der Bismarckstraße angeblich in voller Fahrt einen Fußgänger (67) so wuchtig gerammt, dass der Passant durch den Aufprall schwere Kopfverletzungen erlitt und noch am selben Abend starb. Mit dem Fall befasst sich am Mittwoch, 11.30 Uhr, Saal 1.108, das Amtsgericht.

Die Anklage spricht von fahrlässiger Tötung und "nicht angepasster Geschwindigkeit". Doch wie beim Prozess geklärt werden soll, was für Radfahrer als "angepasste Geschwindigkeit" gilt, ist offen.

Der 67-jährige Fußgänger aus dem Rhein-Kreis Neuss wollte damals an der Bismarckstraße die Straßenseite wechseln. Zwischen parkenden Autos soll er auf die Fahrbahn getreten und von dem Radfahrer umgefahren worden sein. Der Angeklagte, der in Wegberg lebt, sei zu schnell unterwegs gewesen, um rechtzeitig zu bremsen, so die Anklage. Bei Autounfällen können Experten Bremsspuren auswerten und die Wucht eines Aufpralls durch Deformationen an der Karosserie recht exakt berechnen. Eine Methode, das genaue Tempo von Radfahrern im Unfallmoment zu bestimmen, gibt es bisher nicht.

Sicher ist, dass der Fußgänger damals nur Stunden nach dem Zusammenprall den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas erlag. Polizisten hatten bei dem Radfahrer auch "erheblichen Alkoholgeruch" bemerkt. Das Ergebnis einer Blutprobe soll jetzt ein Rechtsmediziner erläutern. Der tödliche Unfall wird auch zu einem weiteren Strafverfahren führen. Eine Passantin (55) wollte ausnutzen, dass der angefahrene Fußgänger bei dem Unfall sein Handy verlor. Gegen sie wird wegen schweren Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

(wuk)
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