Düsseldorf Fünf Dinge, die sich in Stadtbüchereien ändern

Düsseldorf · Die politischen Gremien entscheiden in den nächsten Tagen über eine neue Benutzungsordnung der Stadtbüchereien, die zum 1. Januar in Kraft treten soll. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die politischen Gremien entscheiden in den nächsten Tagen über eine neue Benutzungsordnung der Stadtbüchereien, die zum 1. Januar in Kraft treten soll. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Junge Erwachsene Tritt die neue Benutzungsordnung in Kraft, können Kinder- und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr die Angebote der Stadtbüchereien kostenfrei nutzen. Bis jetzt endet diese Möglichkeit mit dem 18. Geburtstag.
  2. CDs und DVDs Gute Nachricht für Musik-Freunde und Serien-Fans: Die Leihfrist von CDs und DVDs ist nun einheitlich 14 Tage und kann auch verlängert werden.
  3. Bestellungen Der gesamte Medienbestand der Stadtbüchereien (abgesehen von Präsenzbeständen natürlich) kann an jedem Standort in Düsseldorf bestellt werden. Damit ist auch der große Bestand der Zentralbibliothek und der dazugehörigen Musikbibliothek in jedem Stadtteil bestellbar. Die Bestellung kann auf allen beliebigen Wegen erfolgen: persönlich, per E-Mail, per Telefon oder über die Internetseite der Stadtbüchereien. Jede Bestellung oder Vormerkung entliehener Titel kostet einen Euro.
  4. Entgelte Die Jahresgebühr bleibt bei 20 Euro, die Versäumnisentgelte steigen von einem Euro auf 1,50 Euro je Medium und je Woche.
  5. Lastschriftverfahren Im Laufe des nächsten Jahres soll es möglich werden, das Jahresentgelt per Lastschrift zu bezahlen. Damit entfiele das umständliche, jährliche Verlängern der Kundenkarte. Besonderer Bonus: Wer sich für das automatische Abbuchen des Jahresentgeltes entscheidet, für den gilt die Kundenkarte dann sogar 13 Monate.
(hdf)
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