Wohnungskündigung vor Gericht Raucher Adolfs setzt auf den BGH

Karlsruhe · Letzte Chance für Friedhelm Adolfs: Weil der leidenschaftliche Raucher zu wenig gelüftet hat, will ihn seine Vermieterin aus der Wohnung in Düsseldorf schmeißen, in der er seit 40 Jahren lebt. In letzter Instanz prüft nun der BGH den Fall.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Sein Anwalt hat ihn bereits zum "bekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt" gekürt: Friedhelm Adolfs, 76 Jahre alt, Düsseldorfer. Am Mittwoch will er persönlich nach Karlsruhe kommen, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Fall verhandelt. Für den Witwer geht es um nicht weniger als seine Wohnung.

Friedhelm Adolfs zündet sich eine Zigarette an
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Am Telefon ist er höflich, aber knapp. "Ich hoffe, dass der Prozess zu meinen Gunsten ausgeht", sagt er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Seit über 40 Jahren wohnt der 76-Jährige in seiner Parterre-Wohnung in Düsseldorf. Über drei Jahrzehnte lang war sie seine Dienstwohnung als Hausmeister des Wohn- und Bürohauses. Seine Frau hat auch geraucht, doch sie ist vor einigen Jahren gestorben - an Krebs.

Den Prozess führe er nicht nur für sich: "Sondern auch für die Allgemeinheit", sagt der passionierte Raucher. Wenn er verliere, könne man irgendwann wahrscheinlich keinen Kohl mehr kochen wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigungen im Flur.

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"Mit dem Rauchen hat das gar nichts mehr zu tun", sagt Adolfs daher. Dennoch: Für viele Raucher ist er zur Symbolfigur geworden. Er bestreitet, nicht genug gelüftet oder die Aschenbecher nicht geleert zu haben. Doch mittlerweile hat Adolfs auch seine Wohnungstür abgedichtet.

Seine Vermieterin hatte Adolfs nach Abmahnungen 2013 fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Im Hausflur stinke es unerträglich nach dem Qualm seiner Zigaretten. Die Nachbarn hätten sich schon beschwert. 15 Zigaretten, so viel raucht Adolfs angeblich am Tag.

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Die Vorinstanzen hatten der Frau recht gegeben. Sie sahen in dem Verhalten Adolfs einen "schwerwiegenden Pflichtverstoß": Rauchen sei in der Wohnung zwar an sich erlaubt, urteilte etwa das Landgericht Düsseldorf im Juni. Adolfs lüfte aber nicht ausreichend und leere auch seine zahlreichen Aschenbecher nicht, so dass der Qualm in den Hausflur ziehen könne. Der Rentner legte Revision beim BGH ein.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht in dem Verfahren eher einen Einzelfall: Es gehe darum, ob der 76-Jährige richtig oder ausreichend seine Wohnung gelüftet habe, um belästigende Gerüche im Hausflur zu vermeiden, sagt Ulrich Ropertz vom DMB. Rein theoretisch könnte es sich dann auch um andere Gerüche handeln als um Zigarettenqualm. Nicht infrage steht demnach, ob Raucher in ihrer Wohnung zum Glimmstängel greifen dürfen."Das wird von niemanden bestritten", sagt Ropertz.

Auch wenn es keine offizielle Ansage dazu gibt, wird es wahrscheinlich noch am selben Tag einen Richterspruch geben.

(dpa)
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