Düsseldorf Raucherprozess um Friedhelm Adolfs: Gericht rät zu Vergleich

Düsseldorf · In Abwesenheit des Beklagten ist am Donnerstag der Prozess um den Raucher Friedhelm Adolfs am Düsseldorfer Landgericht in die nächste Runde gegangen. Während Adolfs wegen einer Behandlung im Krankenhaus nicht am Termin teilnehmen konnte, empfahl der Richter einen außergerichtlichen Vergleich.

Friedhelm Adolfs zündet sich eine Zigarette an
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Das Gericht hat nun vorgeschlagen, dass die Vermieterin von Friedhelm Adolfs, den 76-jährigen Rentner weiter in seiner Wohnung wohnen lässt. Im Gegenzug solle Adolfs dafür sorgen, dass der Rauch nicht weiterhin in andere Räume des Mietshauses ziehe.

Die Vermieterin wollte Adolfs kündigen, da es im Haus eine große Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch gebe. Friedhelm Adolfs ist gegen die Kündigung vorgegangen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Fehler in den vorangegangenen Verhandlungen angemerkt hatte, findet nun eine neue Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht statt.

Die Vermeiterin muss nun allerdings umfangreiche Hinweise vorbringen, damit das Gericht eine weitere Verhandlung möglich machen kann. Das was bis jetzt an Hinweisen vorliege, sei nach Ansicht des Gerichtes zu wenig, um sofort entscheiden zu können. Das Gericht forderte die Vermieterin konkret auf, folgende Punkte zu klären:

  • Zieht Zigarettengeruch aus der Wohnung des Beklagten in das Treppenhaus?
  • Welchen Umfang hat der entweichende Zigarettengeruch?
  • Sind die Gerüche so intensiv, dass sie die Mitmieter und Besucher beeinträchtigen?
  • Welche Mitmieter haben sich wann und wie oft über Zigarettengeruch im Treppenhaus beschwert?
  • Liegen andere (Mit-)Ursachen der Geruchsentwicklung vor?
  • Kann die Klägerin dem Entweichen des Geruchs durch Anbringung einer Türdichtung abhelfen?
  • Liegt eine Gesundheitsgefährdung von Mietern oder Besuchern vor?

Der Anwalt von Friedhelm Adolfs appelierte derweil an die Gegenseite, auf den vorgeschlagenen Vergleich einzugehen. Adolfs liegt nach einem Schlaganfall im Krankenhaus und nahm ebenso wie seine Vermieterin nicht an dem Gerichtstermin am Donnerstag teil.

Am 26. August findet der nächste Gerichtstermin statt. Dann gibt das Gericht bekannt, ob es direkt zu einer Entscheidung kommt oder ob erneut Zeugen befragt und Beweisstücke begutachtet werden.

(ac)
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