Düsseldorf Frauen an Silvester betatscht: 22 Monate Haft für 30-Jährigen

Düsseldorf · Erstmals hat das Amtsgericht das Einkesseln und Betatschen von Frauen durch eine Männerhorde gestern als Gewalttat und damit als Verbrechen gewertet. Gegen einen 30-Jährigen aus Bangladesh wurden 22 Monate Haft verhängt, ohne jede Bewährung. Der Mann hatte bestritten, in der Silvesternacht am Bolker Stern mit einer Männergruppe drei Frauen umringt und die Opfer minutenlang an intimsten Stellen betatscht zu haben. Waren vergleichbare Fälle bisher als sexuelle Nötigung milde geahndet worden, machte das Amtsgericht nun aber klar, dass diese Vorgänge "nur unter Einsatz von Gewalt geschehen" konnten. Dafür liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Männer, die sich am Einkesseln und Begrapschen fremder Frauen beteiligen, werden für die fatale Gruppenwirkung auf die Opfer zur Rechenschaft gezogen - auch, wenn es sich nicht um "verabredete, organisierte und planmäßige" Taten handelt, sondern um spontane Aktionen, bei denen durch die Rudelbildung das Risiko der Entdeckung "gegen Null" geht. Mit dieser Einordnung ist das Amtsgericht im Fall von drei jungen Frauen erstmals von Kollektiv-Gewalt durch eine Tätergruppe ausgegangen - und hat den Angeklagten als Teil der Gruppe zur Rechenschaft gezogen. Keine der drei Frauen (18 bis 20 Jahre alt) konnte ihm konkrete Berührungen vorwerfen. Von allen Seiten seien sie in der Männergruppe minutenlang betatscht worden, "das ging im Sekundentakt, überall waren Hände", sagte eine. Den Angeklagten haben sie als einen der Grapscher wiedererkannt an einer markanten Narbe unter dem Auge. Alle drei Opfer leiden bis heute unter ihrer damaligen "nackten Angst", klagen über Alpträume und Verunsicherung, wie die Staatsanwältin betonte: "Die Frauen mussten in der Silvesternacht ja mit noch viel Schlimmerem rechnen."

Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt, er habe "nichts getan". Seine Anwältin fand, er habe mit vier Landsleuten nur im Getümmel gestanden, auch sei es für ihn "eine Schandtat und ein Unding, fremde Frauen so anzupacken". Die Richter waren aber sicher, dass der 30-Jährige mitgemacht hat, "weil die Gelegenheit günstig war" und er in der Grapscher-Gruppe wohl glaubte, "keine Strafverfolgung fürchten zu müssen". Wegen seiner Rolle soll er daher für ein Jahr und zehn Monate in Haft. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und acht Monate Haft beantragt.

(wuk)
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