Düsseldorf Frau verschwieg Vorstrafe bei Antrag auf Staatsbürgerschaft

Düsseldorf · Weil eine 38-jährige Frau bei ihrem Antrag auf den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft falsche Angaben machte, musste sie gestern vor dem Amtsgericht erscheinen.

Konkret wurde ihr bewusstes Verschweigen von bestehenden Vorstrafen bei ihrem Antrag an die kommunale Ausländerbehörde der Stadtverwaltung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft bezog sich auf eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Meineids, den die Frau in der Vergangenheit bei einem Gerichtsverfahren geleistet haben soll. Diese Verurteilung hätte sie bei ihrem Antrag angeben müssen.

Der Verteidiger der aus Bulgarien stammenden Frau sah aber kein gezieltes Motiv der Angeklagten darin, die entsprechenden Angaben bewusst verschwiegen zu haben, um ihre Chancen auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhöhen. Vielmehr sei die Frau in dem Glauben gewesen, dass eine getilgte Straftat mit einer kompletten Löschung aus dem Strafregister einhergeht, wie es zum Beispiel bei einem Führungszeugnis der Fall sein kann. Ihre unzureichenden Sprachkenntnisse für das exakte Verstehen der geforderten Angaben des Antrags sollten als Erklärung für die Straftat dienen.

Bevor die Richterin jedoch die Beweisaufnahme in dem Fall eröffnete, akzeptiere die Angeklagte stattdessen einen angebotenen Kompromiss. Damit konnte sie einen Fortgang des Strafverfahrens und eine etwaige, höhere Geldstrafe umgehen. Nun muss die Frau die Hälfte des Strafbefehls in Höhe von 750 Euro an eine Düsseldorfer Organisation zahlen, die sich gegen Kinderarmut einsetzt.

(nic)
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