Düsseldorf Frau muss nach Unfall mit Kleinkind 13.000 Euro zahlen

Düsseldorf · Dramatische Szenen prägten gestern den Prozess beim Amtsgericht: Eine Frau hatte einen Kinderwagen gerammt. Sowohl sie als auch die Mutter des verletzten Jungen brachen weinend zusammen.

 Der Prozess am Amtsgericht verlief dramatisch.

Der Prozess am Amtsgericht verlief dramatisch.

Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Im März 2015 war die Autofahrerin (39) an der Grafenberger Allee bei Rot gefahren, hatte den Buggy eines 18 Monate alten Jungen gerammt, das Kind samt Gefährt meterweit durch die Luft geschleudert.

Gestern brachten die Mutter des Opfers und die Autofahrerin vor lauter Tränen zeitweise kaum ein Wort heraus. Nur mit viel Feingefühl gelang es der Richterin, ein Urteil zu finden. Die Fahrerin muss jetzt 3420 Euro Strafe zahlen und noch mal 10.000 Euro an die Opfer-Familie.

Tränenüberströmt, tief in sich kauernd, kaum zu einem Wort fähig: "Wie ein Häufchen Unglück", so die Richterin, krümmte sich die Unglücksfahrerin vor Gericht. Nicht im Ansatz verriet die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, welches Drama sich damals beim S-Bahnhof Wehrhahn abgespielt hat. "Ich bin beim Abbiegen geblendet worden", so die Angeklagte schluchzend. "Dann kam schon der Knall, dieses furchtbare Geräusch, oft wache ich nachts auf, höre dieses Geräusch!"

Der Junge musste ins künstliche Koma

Dabei sah es direkt nach dem Unfall noch so aus, als habe der kleine Junge einen großen Schutzengel gehabt. Schrammen und Kratzer wurden bei ihm festgestellt, die Mutter und die Autofahrerin brachen aber zusammen, mussten versorgt werden. Erst in einer Klinik kam heraus: Das Kind hatte auch ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten, musste künstlich beatmet, wochenlang in künstliches Koma versetzt werden.

"Die Folgen dauern an", so seine Mutter im Zeugenstand unter Tränen. Ihr Junge habe durch die Intubation eine Verengung der Luftröhre erlitten, habe danach kaum noch gelacht oder gespielt, war wochenlang zuhause auf Pflege angewiesen: "Bei uns sah es aus wie auf der Intensivstation!"

Der Staatsanwalt sprach von einem "Augenblicksversagen" der Fahrerin. Deren Anwalt versicherte: "Das Schicksal des Jungen wird auf immer mit der Angeklagten verbunden bleiben." Mit der Geldstrafe und der zusätzlichen Zahlung an die Opfer-Familie könne das schockierende Erlebnis längst nicht bewältigt werden, so die Richterin im Urteil: "Aber keiner kann sich davon freisprechen, als Autofahrer nicht auch schon mal unaufmerksam gewesen zu sein."

(wuk)
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