Düsseldorf Frau mit falscher Urkunde für tot erklärt

Düsseldorf · Bei der Rückkehr aus Tunesien erfuhr eine 34-Jährige am Flughafen, dass sie als tot galt. Kaum hatte sie aber nachgewiesen, dass sie noch lebt, wurde ihr vorgeworfen, sie habe dann eben zweieinhalb Jahre lang ihre Unterhaltspflicht für ihren 13-jährigen Sohn verletzt.

Tief bestürzt erzählte sie jetzt im Amtsgericht Düsseldorf ihre Geschichte. 2001 hatte sie demnach per arrangierter Hochzeit einen Landsmann geheiratet. Beide harmonierten angeblich nie, trotzdem kamen sie zu einer Eigentumswohnung in Flingern und einem Sechs-Parteien-Mietshaus in Tunesien. 2003 kam ihr Sohn zur Welt, aber nach Gewaltattacken gegen seine Frau (für die der Gatte mehrfach verurteilt wurde), flüchtete sie samt Baby ins Frauenhaus, dann in eine andere Stadt.

Mit Detektiven soll der Mann beide aufgespürt, beim Familiengericht erreicht haben, dass die Frau auf ihr Sorgerecht verzichtet. Als Unterhalt für den Jungen sollte der Vater die Mieteinnahmen aus Tunesien verwenden, so sei es abgemacht worden, sagte die Angeklagte.

Als sie dann nach Tunesien fuhr, um von dort die Scheidung zu betreiben, habe der Gatte sie mit einer falschen Sterbeurkunde für tot erklären lassen. Bei der Rückkehr nach der Scheidung ("Ich wollte unbedingt mein Kind sehen!"), wurde sie verhaftet. Mehr noch: Ihr Ex-Mann habe den Spieß umgedreht und rückwirkend Unterhalt für den Sohn verlangt. Um das Sorgerecht für ihn will sie nun kämpfen.

Die Richterin stellte das Unterhaltsverfahren gegen Zahlung von 300 Euro gestern ein. Leise sagte die Mutter: "Erst habe ich mein Kind verloren und jetzt muss ich noch Geld dafür zahlen."

(wuk)
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