Düsseldorf Koffer weg: Airlines zahlen bis zu 1200 Euro

Düsseldorf · Noch immer warten im Ausland Passagiere auf ihre Koffer. Zuständig ist nicht der Flughafen, sondern Airline oder Reiseveranstalter.

Flughafen: So werden die Koffer verladen
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Flughafen: So werden die Koffer verladen

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Auch 72 Stunden nach dem Ausfall der Gepäckanlage am Düsseldorfer Flughafen warten einzelne Passagiere an ihren Urlaubsorten noch auf ihre Gepäckstücke. Der Düsseldorfer Unternehmer Arndt Rautenberg etwa ist am Samstag von Düsseldorf nach Palma de Mallorca geflogen, um in Port Andratx Urlaub zu machen. "Zwei Gepäckstücke sind heute Mittag angekommen, drei weitere habe ich immer noch nicht, drei Tage nach meiner Abreise", sagte Rautenberg gestern per Telefon.

Einen großen Teil des bisherigen Urlaubs habe er mit dem Kauf von Hygieneartikeln und vor allem Kleidung verbracht. Die restliche Zeit vor allem mit Telefongesprächen mit der Service-Hotline von Germanwings. "Oft hänge ich 20 Minuten und länger in der Warteschleife", sagt Rautenberg. Wie vielen Menschen, die am Samstag ab Düsseldorf reisten, es ähnlich geht, ist unklar. Im sozialen Netzwerk Facebook jedenfalls gibt es viele, die von annähernd gleichen Problemen berichten.

Am Samstag war die neue Gepäckförderanlage am Düsseldorfer Flughafen ausgefallen. Die Maschine lief mit Gepäckstücken voll und hat sich mehrmals selbst ausgeschaltet. Dadurch kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung. Tausende Gepäckstücke konnten nicht befördert werden.

Flughafen Düsseldorft: Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen
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Ferienstart in NRW - Warteschlangen am Flughafen Düsseldorf

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Foto: dpa, mb vfd

Zuständig ist auf jeden Fall nicht der Flughafen, sondern die Airline oder der Reiseveranstalter, da dieser einen Vertrag mit dem Passagier geschlossen hat, und nicht der Flughafen selbst.

Wer für den Schaden durch verspätetes oder verlorenes Gepäck aufkommt, regelt das länderübergreifende Montrealer Übereinkommen über die Beförderung im Luftverkehr. Dennoch gibt es Unterschiede von Airline zu Airline. Bleibt der Koffer länger als 24 Stunden verschollen, hat der Passagier grundsätzlich das Recht, notwendige Einkäufe zu machen und sich das Geld dafür erstatten zu lassen. Diese müssen jedoch genau belegt werden, das ist bei den meisten Airlines so.

"Lufthansa ersetzt Gebrauchsgegenstände wie Deo, Zahnbürste und Zahnpasta immer zu 100 Prozent. Dauergebrauchsgegenstände wie Schuhe und Kleidung werden im Rahmen der Höchsthaftungsgrenze von 1200 Euro zu 50 Prozent bezahlt, wenn sie der Gast behält, und zu 100 Prozent, wenn er sie später an die Airline zurückgibt", sagt Lufthansa-Sprecher Florian Gränzdörffer. Es gilt aber das Prinzip der Plausibilität. Das heißt: Fliegt der Gast in den Urlaub und kauft sich dort drei Geschäftsanzüge, passt das nicht zusammen.

Einen Verlust oder Schaden am Gepäckstück sollte der Reisende immer direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlichen Meldefristen möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um: Dann muss der Reisende nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während des Fluges ereignet hat.

Der Düsseldorfer Flughafen hatte für mehr als 70 Millionen Euro eine neue Gepäckförderanlage in Betrieb genommen. Eine längere Testphase mit Parallel-Betrieb von alter und neuer Anlage konnte aus Platzgründen nicht stattfinden, sagte ein Flughafensprecher.

(RP)
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