Düsseldorf Feuer gelegt? Absicht laut Richter nicht bewiesen

Düsseldorf · Ein nächtlicher Wohnungsbrand, bei dem elf Bewohner eines Oberbilker Mietshauses im August 2015 nur knapp den lodernden Flammen entkamen, bleibt ungesühnt. Das Landgericht hat am Montag die Unterbringung eines psychisch kranken Marokkaners (23) in einer geschlossenen Klinik ausdrücklich abgelehnt.

Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann das Feuer fahrlässig gelegt habe, eine unmittelbare Gefährdung für die Allgemeinheit von ihm also nicht ausgehe, so die Richter. Da er sich aber illegal in Deutschland und in dem Haus an der Lessingstraße aufhielt, kam der 23-Jährige in Abschiebehaft und soll jetzt zurück in seine Heimat.

Mehrere Bewohner des Hauses hatten nur durch Glück ihre Wohnungen rechtzeitig verlassen können. Weil auf der Rückseite des Hauses ein Gerüst aufgebaut war, konnten sie dorthin flüchten, den Flammen bis zur Rettung durch die Feuerwehr entkommen. Nur zwei Mieter mussten später mit leichten Verletzungen behandelt werden. Der Gebäudeschaden durch den Brand soll rund 150.000 Euro betragen.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, der 23-Jährige habe das Feuer in einer akuten Psychose durch Teelichte und mit einem Feuerzeug absichtlich gelegt, weil innere Stimmen ihm das befohlen hätten. Als Gefahr für die Allgemeinheit müsse der Mann daher in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik untergebracht werden. Diesem Antrag hat das Gericht aber nicht entsprochen. Sollte der psychisch Kranke das Feuer nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gelegt haben, dann könne auch die künftige Gefährdung durch ihn nicht als derart hoch eingestuft werden, dass er jetzt in eine geschlossene Klinik müsste. Dass der 23-Jährige trotzdem am Montag nicht freikam, lag am Ausländeramt, das ihn wegen seines illegalen Aufenthalts direkt in Abschiebehaft nahm. Dem Vernehmen nach soll der 23-Jährige geäußert haben, er wolle jetzt unbedingt in seine marokkanische Heimat zurückkehren.

(wuk)
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