Düsseldorf Familie verklagt Reise-Veranstalter wegen Gülle-Gestanks am Strand

Düsseldorf · Erst viel zu spät in den Urlaub abgeflogen, am Strand ein stechender Gülle-Gestank - und plötzlich werden alle krank: Schlecht erwischt hat es eine fünfköpfige Familie bei einem Ferientrip in die Türkei vor einem Jahr. Grund genug für diese Touristen, um ihren Reiseveranstalter am Mittwoch beim Amtsgericht zu verklagen.

Sie fordern Schmerzensgeld plus Schadensersatz, weil sie durch eine defekte Pumpe eines Klärwerks im türkischen Side in Mitleidenschaft gezogen worden seien. Doch der Richter sieht das skeptisch. Die verklagte Reisefirma auch. Maximal 750 Euro soll den Kunden nun erstattet werden.

Appetitlich ist anders: Ein breiter brauner Fluss, stinkend und voller Coli-Bakterien, bahnte sich damals zäh seinen Weg durch ein dicht bebautes Feriengebiet über rund zweieinhalb Kilometer bis zur Küste, ergoss sich dort ins Meer. Ursache soll eine Panne im benachbarten Klärwerk gewesen sein. Dort war eine Pumpe ausgefallen, die Abwasser flossen ungeklärt und oberirdisch davon.

Etliche Touristen in den Nachbarhotels klagten über Übelkeit, manche mussten wegen Magen-Darm-Problemen ärztlich versorgt werden oder sogar in eine Klinik. Laut der Klage der Familie musste sich damals auch die Mutter von drei Kindern (18, neun und fünf Jahre) deswegen in ein Krankenhaus begeben, die anderen Familienmitglieder hatten Glück. Ihnen wurde nur schlecht. Doch ob es einen Zusammenhang gibt zwischen dem stinkenden Abwasser-Fluss und der Erkrankung der Familie, zweifelt der Reiseveranstalter jetzt an. Zumal diese Klärwerk-Pumpe schon am 13. August repariert worden, die Panne damit angeblich behoben worden sei - lange bevor die jetzigen Kläger am 31. August 2014 am Urlaubsort eintrafen.

Bei einem Reisepreis von 3818 Euro für alle fünf Personen verlangen die Kläger trotzdem rund 1800 Euro zurück. Für sie gibt es keine Zweifel, dass ihre Erkrankungen auf die Abwasser zurückzuführen waren. Der Anwalt der Reisefirma trug aber vor, dass die lokalen Behörden nach der Pumpen-Reparatur etliche Wasserproben rund um das Klärwerk gezogen und Entwarnung gegeben hätten. Tage vor der Ankunft der klagenden Urlauber.

Ließe sich das noch amtlich belegen, wäre die Urlauber-Klage wohl aussichtslos, ließ der Richter gestern durchblicken. Unabhängig davon, dass der Ferienjet dieser Familie erst mit elfstündiger Verspätung abgehoben hatte und alle fünf Familienmitglieder im Urlaub krank geworden waren. Da gestern nur die Anwälte beider Seiten zum Prozess erschienen sind, einigten sie sich mit dem Richter auf eine Pauschal-Abfindung von einmalig 750 Euro für die Kläger. Das müssen beide Anwälte jetzt aber noch mit ihren Auftraggebern beraten.

(wuk)
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