Düsseldorf Falsches Vaterschaftsbekenntnis

Düsseldorf · Mit einem falschen Vaterschaftsbekenntnis zu einem 14-jährigen Jungen hatte ein 47-Jähriger offenbar versucht, das Standesamt zu täuschen. Auf Urkundenfälschung lautete gestern die Anklage gegen ihn beim Amtsgericht. Doch weil der angebliche Vater des Kindes seinen Prozesstermin geschwänzt hat, wurde er in Abwesenheit per Strafbefehl zu 1200 Euro verurteilt.

Im August 2016 hatte er beim Standesamt eine internationale Geburtsurkunde für einen angeblich am 11. November 2001 in Düsseldorf geborenen Jungen vorgelegt. Doch den Beamten fiel nicht nur die seltsame Machart dieses Dokuments auf, sondern auch, dass das Kind weder unter dem Familiennamen des "Vaters", noch mit irgendeinem anderen Familiennamen in Düsseldorf jemals angemeldet oder registriert worden war. So entstand der Verdacht, der 47-Jährige habe sich durch die gefälschte Geburtsurkunde womöglich als Vater eines völlig fremden Kindes ausgeben und den Jungen als seinen Sohn annehmen wollen, um ihm hier ohne Berechtigung zu einem Aufenthaltsrecht zu verhelfen. Ob das wirklich so war, darüber konnten die Staatsanwältin und der Amtsrichter gestern nur spekulieren.

Da die Anklagebank leer blieb, auch kein Verteidiger erschien, wurde gegen den Angeklagten in Abwesenheit ein schriftlicher Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je zehn Euro verhängt. Dagegen kann er formell noch Einspruch einlegen. Dann müsste der Richter den Fall neu terminieren und einen weiteren Prozesstermin zur Anhörung festlegen.

(wuk)
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