Düsseldorf Exhibitionist verfolgt junge Frau

Düsseldorf · Amtsgericht verurteilt 54-Jährigen zu 2000 Euro Geldstrafe.

Weil er sich im August 2015 auf einer Parkbank am Unterbacher See einer Passantin in unzüchtiger Weise präsentiert hatte, musste sich ein 54-jähriger Familienvater gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Der Malergeselle begründete sein Handeln von damals mit beruflichem Stress. Die exhibitionistische Aktion sei ein einmaliger Lapsus gewesen, "eher eine Ventilfunktion", sagte sein Anwalt gestern. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu 2000 Euro Strafe, die Staatsanwältin hatte 3000 Euro als Sanktion gefordert.

Bei einem Spaziergang am Seeufer war die 25-Jährige an einem Samstagmittag auf den Angeklagten getroffen, der sich ihr dort präsentierte. Vor Gericht musste die Frau ihm jetzt nicht noch einmal für eine Aussage gegenübertreten: Der Mann sei "in vollem Umfang geständig" und bereue die Tat, so sein Verteidiger.

Doch neben dem unzüchtigen Auftritt vor der Spaziergängerin wurde dem Malergesellen auch noch eine Nötigung als zweites Delikt angelastet. Zwei Wochen nach dem Vorfall hatte die Frau den 54-Jährigen nämlich zufällig wieder in der Nähe des Sees getroffen und ein Foto von ihm und seinem Autokennzeichen gemacht. Daraufhin hatte der Angeklagte sie kurz verfolgt, den Wagen der Frau blockiert und verlangt, sie solle dieses Foto löschen. Die 25-Jährige fuhr stattdessen aber zur Polizei.

Er habe befürchtet, ließ der Angeklagte gestern dazu wissen, die Frau würde ihre Aufnahme ins Internet und ihn damit öffentlich an den Pranger stellen. Doch die Zeugin war an einer Strafverfolgung des Familienvaters offenbar mehr interessiert. Dem sind Staatsanwältin und Richter gestern gefolgt. Dass es bei einer milden Geldstrafe blieb, lag auch daran, dass der Angeklagte bisher mit der Justiz noch nie in Konflikt geraten war.

(wuk)
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