Düsseldorf Ex-Rheinbahn-Fahrer muss nach Unfall 600 Euro zahlen

Düsseldorf · Seufzend hat ein Rheinbahnfahrer (63) gestern vor dem Amtsgericht geschildert, wie er nach einem Anfall von Sekundenschlaf frühmorgens im August 2015 an der Luegallee mit seinem tonnenschweren Zug der Linie U74 ein Haltesignal überfahren hatte, dann ungebremst auf zwei Autos geprallt war. Beide Wagen wurden dabei schwer beschädigt, beide Fahrer verletzt. Doch im Prozess ließ sich gestern nicht belegen, dass der 63-Jährige schon vor dieser Kollision auch nur ahnte, dass er unter den Folgen von Schlafapnoe leidet, den Unfall also hätte voraussehen können.

Die Anklage warf dem Rheinbahner, der inzwischen in Rente ist, vor, dass er um seine Erkrankung gewusst habe, im Führerstand der U74 damals aber nichts dagegen getan habe. Das wies der Angeklagte zurück. Denn erst nach der Kollision sei durch ärztliche Untersuchungen jene Schlafapnoe bei ihm festgestellt worden.

Nach einem Rechtsgespräch kamen alle Beteiligten überein, dass die Schuld des 63-Jährigen am Unfall wohl als "gering" zu bewerten sei. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Er zahlt nun 600 Euro an eine wohltätige Organisation.

(wuk)
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