Düsseldorf Ex-Karnevalsfunktionär verurteilt

Düsseldorf · Wegen Betruges erhielt der frühere CC-Wagenbauleiter eine Bewährungsstrafe.

 Der Elektriker kassierte, arbeitete aber nicht.

Der Elektriker kassierte, arbeitete aber nicht.

Foto: WUk

Bei Geld hört der Spaß auf - auch bei Karnevalisten. Das erfuhr beim Amtsgericht der frühere Rosenmontags-Wagenbauleiter des Comitee Düsseldorfer Carneval (CC). Bei dem Elektroingenieur (44) ging es um einen Betrugs-Skandal, in dessen Zusammenhang er 2016 seinen Wagenbauleiter-Posten und die CC-Mitgliedschaft aufgeben musste. Gegen Rechnungen hatte er gelobt, den Karnevalisten "für kleines Geld" die marode Elektrik in deren Wagenbauhalle an der Merowinger Straße zu beseitigen.

Kassiert hat er laut Geständnis zwar dafür, nur ausgeführt hat er bloß Arbeiten von zwei der sechs Rechnungen. Dafür verhängte der Richter 13 Monate Bewährungsstrafe wegen Betruges. In seinem Teilgeständnis räumte der Elektriker ein, ab Herbst 2015 seine CC-Vorstandskollegen monatelang hinters Licht geführt und rund 8000 Euro für Leistungen eingestrichen zu haben, die nie ausgeführt wurden. Er habe es nicht geschafft, die Hallen-Elektrik auf Vordermann zu bringen und "war auch in finanziellen Nöten", ergänzte sein Anwalt. Also habe der Angeklagte vier der Rechnungen als "Vorschuss-Rechnungen" angesehen, die Gegenleistungen dafür aber nicht erbracht. Bei einer Begehung fiel dem CC-Vorstand das auf. Aber die ersten beiden Rechnungen (Gesamtwert: rund 1700 Euro) hat der Angeklagte nach seiner Darstellung noch abgearbeitet. Wie viele Stunden er wann dafür aufgewendet haben mag, könne er jedoch nicht mehr belegen. Stundenzettel darüber "sind in meinem persönlichen Chaos leider verloren gegangen", seufzte er nun im Prozess. In diesen Fällen wurde er vom Betrugsvorwurf freigesprochen, aber für die Rechnungen ohne Gegenleistung wurde er als Betrüger verurteilt. Als freier Mann hat der 44-Jährige den Gerichtssaal nicht verlassen, sondern bleibt weiter in Haft. Nach RP-Informationen sitzt er dort eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ab.

(wuk)
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