Düsseldorf Ex-IDR-Chef wegen Untreue-Vorwurf vor Gericht

Düsseldorf · Das Schlusskapitel der Heinrich-Pröpper-Ära bei der Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) soll nun das Amtsgericht schreiben. Am 29. November beginnt der Untreue-Prozess gegen den langjährigen IDR-Chef. Laut Anklage habe der 66-Jährige einem CDU-Ratsherrn einen Beratervertrag zugedacht, der die IDR allein 2007 rund 70.000 Euro gekostet habe, obwohl es in diesem Jahr angeblich keine echte Gegenleistung des Beraters gab. Das ist der einzige von ursprünglich 96 Vorwürfen gegen Pröpper, über den jetzt noch verhandelt wird. Alle anderen Fälle hat die Justiz mangels konkret vorwerfbarer Abläufe gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen.

Seit 2003 hatte der Ratsherr von Pröpper und einem IDR-Prokuristen den Beratervertrag. Doch 2007 habe dieser Berater fünf Rechnungen über rund 72.000 Euro gestellt für angeblich an 75 Tagen erbrachte Leistungen, obwohl er laut Anklage nur eine einzige Projektsitzung hätte abrechnen dürfen. Dass Pröpper diese Rechnungen durchgewinkt, der IDR also 70.448 Euro Schaden zugefügt haben soll, bringt ihn nun auf die Anklagebank. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dies aber nur eine Rumpf-Anklage. Pröpper habe sich nämlich auch noch strafbar gemacht, indem er auf Kosten der IDR Mitarbeitern der Stadt, der Staatskanzlei und dem damaligen Oberbürgermeister Dirk Elbers sowie fünf städtischen Beigeordneten jahrelang Wein und Champagner zu Weihnachten oder Geburtstagen zukommen ließ. Im Gegenzug soll sich Pröpper erhofft haben, jene würden im Rahmen ihrer Aufgaben dann im Sinne der IDR-Unternehmensinteressen entscheiden.

Doch das Landgericht winkte ab. Viel zu vage sei der Vorwurf, Pröpper habe mit den Präsenten bei den Empfängern gut Wetter machen wollen für die IDR. Das allein wertete das Landgericht nämlich nicht als strafbares Tun, ließ diese Vorwürfe gar nicht erst zur Verhandlung zu - und gab den einzigen verbliebenen Fall, eben die Beraterrechnungen des CDU-Ratsherrn von 2007, ans Amtsgericht weiter. Dort wird noch am selben Tag mit einem Urteil zu rechnen sein.

(wuk)
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