Kommentar zu Olaf Lehne Es gilt das Recht der freien Meinung

Meinung | Düsseldorf · Olaf Lehnes Aussage ist durch das Recht auf freie Meinung gedeckt. Sie ist durch den Zorn des Augenblicks erklärbar: Menschen, die bei uns Schutz suchen, zünden aus Unmut über ihre Unterbringung die Unterkunft an und gefährden das Leben anderer? Das ist kriminell, ja - aber Lehnes Ausspruch, man solle verurteilte Straftäter abschieben, nicht zu halten.

Geschenkt. Fragte man ihn aber, ob er diese Leute tatsächlich in Lebensgefahr entsenden und ihren Tod in Kauf nehmen wolle, was würde er wohl sagen? Die Antwort erübrigt sich, das wissen auch die Lehne-Kritiker. Sie argumentieren wohlfeil. Unter dem Strich: Lehnes Wut war verständlich, seine Worte nicht durchdacht. Ans Kreuz gehört er deswegen nicht.

(RP)
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