Düsseldorf Ermittlungen gegen "Dügida"-Chefin

Düsseldorf · Nach dem Montagsaufmarsch der islamfeindlichen Gruppierung liegen mehrere Strafanzeigen gegen die Anmelderin vor. Sie soll unter anderem einen Polizisten beleidigt haben. Zwei Gegendemonstranten wurden festgenommen.

 "Dügida"-Anführerin Melanie Dittmer provoziert unter Polizeischutz mit Worten und Gesten.

"Dügida"-Anführerin Melanie Dittmer provoziert unter Polizeischutz mit Worten und Gesten.

Foto: Bernd Schaller

Gegen die "Dügida"-Anmelderin Melanie Dittmer laufen Ermittlungen wegen verschiedener Vorwürfe. Außerdem prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie am Montag strafbare Parolen vor der Moschee an der Adersstraße skandiert hat. Derzeit werden die Beweise ausgewertet. Die Häufung an Straftaten aus den "Dügida"-Aufzügen könnte zu einem Verbot führen.

Gegen Dittmer wird unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht ermittelt. Grund ist ein Video, das sie online gestellt hat. Als ein Staatsschutzbeamter höflich auf die Fragen eines "Dügida"-Gängers antwortete, hatte Dittmer mit dem Handy mitgefilmt. Auch, als der Polizist ihr deutlich sagte, dass sie das sein lassen soll. Minuten später war das Video im Internet zu sehen. Die Polizei wehrt sich mit einer Strafanzeige. Ein weiterer Polizist hat Dittmer wegen Beleidigung angezeigt. Ob sie sich bei ihrem Montagsaufmarsch noch mehr strafrechtlich relevante Ausfälle geleistet hat, werde derzeit geprüft, heißt es bei der Polizei.

Das Video des Staatsschützers ist nicht das einzige, dass "Dügida" unerlaubt ins Netz gestellt hat: Auch ein Fotojournalist wurde widerrechtlich gefilmt. Das Video kommentierte die von Dittmer verwaltete Internetseite der "Dügida" mit dem Aufruf, alle Fotoreporter mit Lampen zu blenden. Der Reporter erstattete ebenfalls Anzeige, ein weiterer zeigte einen "Dügida"-Demonstranten an, der ihn während des Aufmarschs angegriffen hatte.

Seit einigen Wochen mehren sich in den Reihen der inzwischen fast vollständig aus der rechtsextremen und Hooligan-Szene kommenden "Dügida"-Demonstranten Straftaten aller Art, vom Absingen nationalsozialistischer Lieder über das Zeigen des Hitlergrußes bis hin zu Übergriffen auf Journalisten.

Früher oder später könnte das zum Verbot der Aufzüge führen. "Die Polizei kann sie untersagen oder mit Auflagen wie einer anderen Route belegen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachweisbar ist", sagt Uwe Sievers, früherer Vorsitzender der 18. Kammer am Verwaltungsgericht, die fürs Versammlungsrecht zuständig ist. Dazu brauche es aber konkrete Anhaltspunkte. Zudem muss die Polizei nachweisen, dass es sich bei den Straftaten nicht um Einzelfälle handelt. Dies sagt auch Rechtsanwalt Karl Heinz Bortloff, Spezialist für Versammlungsrecht: "Es muss in der Prognose ersichtlich sein, dass voraussichtlich wieder Straftaten vorkommen werden."

Auch die Gegendemonstranten, die sich den Weg zu ihrer Kundgebung am Mintropplatz vor dem Oberverwaltungsgericht erklagen mussten, gerieten erneut mit der Polizei aneinander. Während aus Teilnehmerkreisen berichtet wurde, die Beamten hätten die Adersstraße für den Aufmarsch der "Dügida" mit brutaler Gewalt freigeräumt, vermeldete die Polizei gestern mehrere Angriffe auf ihre Absperrungen. Ein Demonstrant habe versucht, einem Beamten heiße Suppe ins Gesicht zu schütten. Ein weiterer "Dügida"-Gegner leistete später im Hauptbahnhof Widerstand, beide landeten im Polizeigewahrsam.

Knackpunkt für die Gegendemonstranten ist der Weg zu der von ihnen angemeldeten Kundgebung, der durch die von "Dügida" angemeldete Demo-Route führt. Diese Route hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ausdrücklich und gegen eine Entscheidung der Polizei erlaubt. Den Gegnern hatte das Gericht den Weg untersagt, was wiederum vom Oberverwaltungsgericht kurz vor Beginn der Demonstration aufgehoben worden war.

(RP)
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