Düsseldorf Erbe zu früh ausgezahlt: Bewährungsstrafe für Anwalt

Düsseldorf · Für einen "Riesenfehler", den ein Ex-Anwalt (67) kleinlaut beim Amtsgericht zugab, wurde er zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. In mehr als 70 Fällen hatte er aus dem Millionenvermögen eines gestorbenen Mandanten immer wieder Teilbeträge an dessen Witwe und die Tochter ausbezahlt - bis von dem Geld nichts mehr übrig war.

Dabei sollte die Tochter laut Testament die Millionen erst bekommen, wenn sie 25 Jahre alt ist. Das Gericht sprach den Ex-Anwalt daraufhin wegen Untreue schuldig.

Einst war sie eine wichtige Zeugin in der Düsseldorfer Flugaffäre gewesen, die im Rücktritt des damaligen NRW-Finanzministers Heinz Schleußer (SPD) gipfelte. Doch auch nach dem Tod ihres Partners sollten Frau und Tochter wirtschaftlich abgesichert sein.

Als Verwalter der Millionenerbschaft sollte der jetzt angeklagte Anwalt nur Zinsen an die beiden Hinterbliebenen auskehren, der Rest sollte der Tochter am 25.Geburtstag zufallen. "Aber ich konnte die beiden ja nicht verhungern lassen", verteidigte der Jurist am Donnerstag seine Entscheidung, in 73 Einzelfällen viel mehr als Zinsen an Mutter und Tochter auszuzahlen. Bis nichts mehr da war. Dass sich der Advokat selbst bereichert haben könnte, schloss ein Kripo-Beamter am Donnerstag aus.

Fakt ist: Der Advokat hat für seine Dienste als Testamentsvollstrecker 136.000 Euro an Gebühren abgerechnet. Dass er aber dem Wunsch des Verstorbenen nicht entsprochen, sondern die Gelder für Mutter und Tochter viel zu früh an sie ausgezahlt hatte, brachte ihm den Schuldspruch ein. "Für Sie war das eine Gelddruckmaschine und Sie haben Ihr Vorgehen systematisch verschleiert", so der Richter zum Angeklagten. Wie hoch die Erbschaft wirklich war, konnte im Prozess nicht mehr geklärt werden.

(wuk)
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