Elfjährige auf die Straße gesetzt? "Rheinbahn-Busfahrer müssen Hilfe anbieten"

Düsseldorf · Die Düsseldorfer Rheinbahn steht in der Kritik: Am Sonntagabend musste eine Elfjährige angeblich den Bus verlassen, da dieser auf schneeglatten Straßen nicht weiterfahren konnte. Jetzt äußert sich das Unternehmen zu den Vorwürfen.

 Bus der Rheinbahn in Düsseldorf (Archiv).

Bus der Rheinbahn in Düsseldorf (Archiv).

Foto: Rheinbahn

Ein Busfahrer der Linie 737 soll ein elfjähriges Mädchen in Düsseldorf vor die Tür gesetzt haben, weil der Bus aus Sicherheitsgründen im Schneegestöber nicht weiterfahren konnte. Der Fahrer habe auch auf den Protest des Kindes, es wisse gar nicht, wo es sei, keine weitere Hilfe angeboten.

"So etwas geht natürlich nicht", sagt Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher. "Allerdings wissen wir noch nicht, ob sich das Ganze wirklich so abgespielt hat. Ich habe den Vater des Kindes noch nicht erreicht - daher auch hier der Appell, sich statt in den sozialen Netzwerken zu beschweren, den direkten Kontakt zu uns zu suchen."

Auch den Busfahrer hat die Rheinbahn nocht nicht ausfindig machen können: "Durch die Wetterlage hatten wir sehr viele Anrufe in der Leitstelle, zudem kommen durch die Verspätungen mehrere Busse auf der Linie in dem Zeitfenster infrage." Im Moment gibt es also nur die durch den Vater übermittelte Aussage des Kindes. "Um detailliert Stellung zu beziehen, müssen wir aber den Busfahrer direkt befragen und persönlich mit dem Vater sprechen", sagt Schumacher.

Für die Rheinbahn steht aber außer Frage, dass der Busfahrer die Pflicht hat, Hilfe anzubieten. "Das gilt nicht nur für Kinder, sondern für alle Personen, die Hilfe benötigen", sagt der Rheinbahn-Sprecher. "Der Busfahrer hat eine Fürsorgepflicht - er ist der Kapitän an Bord. Wenn der Bus nicht weiterfahren kann, darf er diesen zwar nicht verlassen, aber er muss sich um die Fahrgäste kümmern." Ein Rheinbahn-Fahrer sollte in so einer Situation die Leitstelle informieren oder ein Taxi rufen. "Bei einer hilfsbedürftigen Person - ob Rollstuhlfahrer oder Kind - muss er aktiv Hilfe anbieten", sagt Schumacher.

Der Meinung ist auch Joachim Zimmermann, Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf: "Der Rheinbahn-Fahrer hat eine Fürsorgepflicht. Er muss sich um hilfsbedürftige Fahrgäste kümmern und gegebenenfalls auch die Polizei rufen, damit den Personen geholfen wird. Bei einem elfjährigen Kind, das abends an einem anderen, dem Mädchen vielleicht sogar fremden Ort, aus dem Bus gebeten wird, kann man schon von unterlassener Hilfeleistung oder dem Tatbestand der ,Aussetzung' sprechen - und das kann unter Umständen sogar strafbar sein."

Ob das hier der Fall war, muss sich noch klären. Gegen den Willen des Fahrgastes darf der Busfahrer aber niemanden im Bus festhalten - auch kein Kind.

(aka )
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