Juristen-Streit Elbsee: Ist Wellness-Oase im öffentlichen Interesse?

Düsseldorf · Die Genehmigung für Stege mit Hütten im Elbsee als Teil eines Wellness-Centers kann zu einem Streit der Juristen werden. Denn die Stadtverwaltung führt als Begründung für die Ablehnung dieser Stege an, dass kein öffentliches Interesse für die Anlage vorliege. Anders als bei den Segel- und Kanu-Clubs, die für den Bootsbetrieb Stege unterhalten dürfen, weil, so die Verwaltung, die Arbeit von Vereinen stets von öffentlichem Interesse ist.

Neue Wellness-Anlage am Elbsee
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Diese Interpretation ist für den Investor für das Wellness-Center, Stephan Theune, Inhaber des Unternehmens Theune-Spa, jedoch fragwürdig. "Wenn jährlich tausende Besucher sich in einem Wellness-Center erholen wollen, dann ist das auch im öffentlichen Interesse", ist er überzeugt.

Denn ein Wellness-Center, dessen Besuch sich viele leisten könnten und wollten, hebe die Attraktivität einer Stadt. Sie müsse ein Interesse daran haben, dass ihre Bürger ein interessantes Angebot für die Freizeitgestaltung haben.

Der Hintergrund für die Debatte: Die Düsseldorfer IDR, die am Elbsee einen Kiesbetrieb unterhalten hatte, will das Grundstück der ehemaligen Firmen-Verwaltung neu nutzen und hat den Bau eines Wellness-Centers beantragt. Betreiber ist die Theune-Spa. Ein Bebauungsplan für ein Wellness-Center steht kurz vor der Genehmigung. Er umfasst allerdings nicht die Stege, die in den Elbsee hineinreichen, die aber mit ihren asiatisch anmutenden Hütten ein wichtiger Bestandteil des Konzepts für eine Wellness- Oase sind.

Laut gültigem Landschaftsplan sind aber Stege unzulässig, es sei denn, sie wären von öffentlichem Interesse. Naturschutzverbände bezweifeln dieses Interesse. Denn der Naturschutz für den Elbsee sei wichtiger. Die Verbände befürchten, dass die seltenen Wasservögel durch den Betrieb auf den Stegen vergrault werden.

(bro/ila)
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