Düsseldorf Ehepaar streitet über vermietete Wohnungen

Düsseldorf · In einen erbittert geführten Ehezwist hineingezogen wurde gestern eine Strafabteilung des Amtsgerichts. Eine Ehefrau (46) hatte ihren Mann (58) bezichtigt, Ende 2016 zwei Wohnungen im gemeinsamen Haus in Unterrath widerrechtlich aufgebrochen, alle Möbel und Habseligkeiten der Mieter auf die Straße gestellt und dort schutzlos dem Regen überlassen zu haben.

Gegen einen Strafbefehl über 3600 Euro wegen Nötigung und Sachbeschädigung legte der Gatte jedoch Einspruch ein, sagte zu den Vorwürfen dann zwar kein Wort, wurde gestern aber dennoch rundweg freigesprochen. Denn beweisen konnte die Ehefrau nicht eine ihrer Anschuldigungen. Im Gegenteil: Nach fast einem Dutzend familienrechtlicher Verfahren rund um die Trennung dieses Paares, um deren Haus und die beiden gemeinsamen Kinder sowie nach rund zwanzig Polizeieisätzen im Zusammenhang mit diesem Ehekrieg konnte die Frau nicht mal belegen, dass jene angeblich zwangsgeräumten Wohnungen wirklich jemals vermietet waren.

Der Anwalt ihres Mannes argwöhnte, sie habe die Räume nur zum Schein an Bekannte vergeben und wertlose Möbel dort deponiert - nur damit ihr Mann die Wohnungen nicht selbst vermieten konnte. Diese Bekannten der Frau konnten gestern nicht dazu befragt werden, welche Schäden ihnen angeblich entstanden waren, weil Dolmetscher für eine solche Vernehmung fehlten. Doch die deutlichen Belastungstendenzen der Frau gegen den angeklagten Vater ihrer Kinder erschienen dem Richter so gravierend, dass er dem Antrag des Staatsanwalts folgend den Handwerksmeister auf der Anklagebank von allen Vorwürfen freigesprochen hat.

(wuk)
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