Düsseldorf Verurteilter Einbrecher beschuldigt Zwillingsbruder

Düsseldorf · Gestützt auf DNA-Spuren war ein 42-Jähriger als Wohnungseinbrecher zu 13 Monaten Haft verurteilt worden. Nachdem das Generalkonsulat seines Heimatlandes die Existenz eines Zwillingsbruder bestätigt hat, ging es vor das Landgericht.

Manchmal ist die Justiz einfach zu schnell. So glaubte vor acht Wochen niemand einem 42-jährigen Lagerarbeiter, dass er einen Zwillingsbruder hat. Gestützt auf DNA-Spuren von mehreren Tatorten, hat das Amtsgericht den Mann als Wohnungseinbrecher zu 13 Monaten Haft verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Erst drei Wochen danach bestätigte dann das Generalkonsulat seines Heimatlandes, dass es jenen Zwillingsbruder wirklich gibt. In der Berufung beim Landgericht rechnete sich der Verurteilte gestern also beste Chancen aus. Doch den angestrebten Freispruch konnte er (noch) nicht verbuchen. Jetzt wurde das Verfahren erst mal ausgesetzt.

Gerade bei eineiigen Zwillingen gilt die zweifelsfreie Zuordnung von DNA-Spuren als knifflige Herausforderung der Wissenschaft. Darauf wies der Verteidiger des Angeklagten gestern ausdrücklich hin. Der Vorsitzende Richter bestätigte nach eigenen Recherchen, dass bundesweit derzeit nur ein einziges Institut in der Lage sei, anhand der DNA von eineiigen Zwillingen überhaupt zu trennen, welche Spur von welchem der Zwillinge stammt. Solche Untersuchungen kosten dann allerdings rund 60 000 Euro.

Dabei ist die Ausgangslage für den Angeklagten längst eindeutig: Ob sein Bruder einst vier Wohnungseinbrüche verübt hat, bei zwei jedoch gescheitert war - darüber will er nichts aussagen. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass ein Mann mit dieser DNA mittels handgebohrter Löcher mehrfach Terrassentüren von Häusern oder Wohnungen geknackt hat, wobei er zweimal mit Beute im Wert von je 4000 Euro entkam.

Da nun aber feststeht, dass der Angeklagte einen Zwillingsbruder hat, der im Ausland lebt, sah das Landgericht nur zwei Möglichkeiten: Das teure Gutachten in Auftrag zu geben, um doch noch zu klären, welcher der Zwillinge die Einbrüche verübte. Oder das Einbruchsverfahren gegen den Angeklagten jetzt einzustellen - im Hinblick auf einen Strafprozess, bei dem sich dieser 42-Jährige demnächst wegen Betrügereien mit etlichen Komplizen vor einer anderen Strafkammer verantworten muss. Beide Möglichkeiten will das Landgericht jetzt genau abwägen. Damit nicht der Verdacht entsteht, bei der Justiz ginge es jedes Mal zu schnell.

(wuk)
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