Düsseldorf Stadtverwaltung versetzt Beamten wegen AfD-Mitgliedschaft

Düsseldorf · Ein AfD-Mitglied arbeitet als Beamter der Stadt, war für Flüchtlingswohnungen zuständig und ist führender Personalrat für Azubis und Jugend. Das darf der junge Mann laut Arbeitsrechtlern auch weiterhin bleiben.

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Foto: afp, jd/dg

Erst vor einem Jahr hat Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) das neue Engagement der Stadt bei der Eingliederung der Flüchtlinge hervorgehoben: Das Amt für Wohnungswesen hatte eine Stelle für die "zentrale Wohnraumvermittlung und Kooperation mit Wohnungsgesellschaften" eingerichtet, bei der sich auch Privatpersonen melden können, die Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten. Auch die Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch (Grüne) hat immer wieder auf diese Stelle verwiesen.

Der Ansprechpartner dort war Florian T., ein Mittzwanziger, Beamter, Vorsitzender der Jugend- und Ausbildungsvertretung beim Personalrat im Rathaus. Nett, kompetent, vom zuständigen Dezernenten Burkhard Hintzsche (SPD) soll er Informationen unserer Redaktion zufolge sogar belobigt worden sein. Nach Recherchen der Bild-Zeitung kam jetzt heraus: T. ist nicht nur Mitglied der Alternative für Deutschland, sondern sitzt für die flüchtlingskritische Partei auch als sachkundiger Bürger im Heinsberger Kreisrat.

Nach Angaben von Stadtsprecherin Kerstin Jäckel wurde der Beamte gestern und "bis auf weiteres mit anderen Aufgaben im Wohnungsamt betraut". Er soll jetzt nicht mehr in Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten eingesetzt sein. Als Anlass für die Versetzung werden Fürsorgegründe dem Mitarbeiter und Kollegen gegenüber wegen der Berichterstattung genannt. Ansonsten will man im Rathaus zu "Personalangelegenheiten keine Stellungnahme abgegeben".

Tatsächlich hat die Stadt kaum eine Handhabe gegen Mitglieder bestimmter Parteien in ihrer Belegschaft — sofern sie nicht als verfassungsfeindlich eingestuft oder verboten sind. "Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht vorschreiben, was ein Arbeitnehmer denkt oder wofür er sich engagiert", sagt Jacob Joussen, Professor für Arbeitsrecht an der Ruhruniversität Bochum. Er sei zwar kein Experte für Beamtenrecht, aber "eine bloße Mitgliedschaft bei der AfD, einer demokratisch legitimierten Partei, rechtfertigt weder bei Angestellten noch bei Beamten arbeitsrechtliche Maßnahmen".

Zwar dürfe ein Arbeitgeber Mitarbeiter versetzen, sofern dies in deren Vertrag nicht anders geregelt ist. Dies dürfe allerdings nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein und die Meinungsfreiheit nicht beschränken. "Eine Mitgliedschaft in der AfD ist kein alleiniges Kriterium dafür", sagt Joussen. Es gebe aber das Argument der Außenwirkung, wenn also durch öffentliche Aufmerksamkeit das Ansehen leiden könnte oder sich negative Reaktionen bei Kunden bewirken könnte, sei eine Versetzung, im Extrem sogar eine "Druckkündigung" möglich. Im aktuellen Fall sieht Joussen das jedoch nicht.

Zumal sich Florian T. offenbar nicht einschlägig geäußert oder verhalten hat, wie Wolfgang Hose, stellvertretender Vorsitzender des Gesamtpersonalrats betont: "Es gibt im konkreten Fall keinen Ansatz für eine Versetzung." Ihm sei dies von der Stadtspitze als vorübergehende Maßnahme zum Schutz des Kollegen genannt worden. "Dauert die Versetzung länger als drei Monate an, muss sie begründet und der Personalrat eingebunden werden."

Bei Bewerbern auf Stellen, die nicht besonders herausgehoben sind (wie etwa Beigeordnete oder Amtsleiter), spielt eine Parteizugehörigkeit keine Rolle. "Eine Abfrage zu Parteizugehörigkeit findet nicht statt", sagt Stadtsprecherin Jäckel. Jedoch müsse vor einer Einstellung bei der Stadtverwaltung ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Laut Arbeitsrechtler Joussen ist die Frage nach der Parteizugehörigkeit im Einstellungsgespräch nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel eine Partei ist. Wird sie in anderen Fällen dennoch gestellt, darf der Bewerber gar nicht oder unkorrekt antworten.

Nach Angaben von Hose müssen Beamte einen Eid ablegen, dass sie sich bei der Amtsausübung unparteiisch und sachgerecht verhalten werden. Für Angestellte im Rathaus gilt eine entsprechende Verpflichtungserklärung. Ein politisches Mandat ist erlaubt — nicht aber in der Stadt, bei der man arbeitet.

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