Höchststrafe nach Dreifach-Mord Lebenslange Haft für Amokläufer

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat den Amokläufer von Düsseldorf wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte Anfang Februar zwei Anwälte erstochen und eine Kanzleimitarbeiterin erschossen. Zudem legte er Feuer in zwei Kanzleien.

Urteil im Prozess gegen Amokläufer von Düsseldorf
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Urteil im Prozess gegen Amokläufer von Düsseldorf

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Knapp sieben Monate nach einem Amoklauf in Rechtsanwaltskanzleien mit drei Toten hat das Düsseldorfer Landgericht einen 49-jährigen früheren Koch zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter verhängten am Dienstag lebenslange Haft gegen den Angeklagten und stellten zudem die besondere Schwere von dessen Schuld fest. Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Mann am letzten Prozesstag als "absolut kaltblütig" beschrieb.

Durch die Feststellung der besonderen Schuldschwere ist eine vorzeitige Entlassung des verurteilten Yanqing T. nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Gericht hielt es nach knapp zwei Monaten Prozessdauer für erwiesen, dass der von einem Gutachter als schuldfähig eingestufte Mann bei dem Amoklauf am 28. Februar eine Serie schwerster Straftaten begangen hatte - unter anderem dreifachen Mord, mehrfachen Mordversuch, versuchten Totschlag und besonders schwere Brandstiftung.

Staatsanwalt Christoph Kumpa betonte in seinem Plädoyer kurz vor der Urteilsverkündung, die Vorwürfe gegen den Mann hätten sich vor Gericht "in vollem Umfang" bestätigt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft unternahm der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte T. am Tattag einen blutigen Rachefeldzug gegen Anwälte, von denen er sich in einem Rechtsstreit schlecht vertreten fühlte.

Laut Urteil erstach beziehungsweise erschoss T. in Kanzleien in Düsseldorf und im benachbarten Erkrath zwei Frauen im Alter von 51 und 50 Jahren und einen 54-jährigen Anwalt. Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Rainer Drees wertete diese Taten als heimtückische Morde. Anschließend legte der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte frühere Koch laut Urteil in den Büroräumen Feuer.

Auslöser der blutigen Taten, bei denen insgesamt vier weitere Menschen verletzt wurden, war laut Staatsanwaltschaft letztlich eine Strafanzeige der Ex-Chefin von T.. Im Dezember 2011 beschuldigte die Frau ihren damaligen Kollegen in einer Pizzeria im niederrheinischen Goch der Körperverletzung. Der Koch habe ihr eine heftige Ohrfeige versetzt, wodurch ihr Trommelfell gerissen sei. T. stritt die Tat ab und versuchte in der Folgezeit, sich mit Unterstützung von Anwälten in Düsseldorf und Erkrath gegen einen zwischenzeitlich erlassenen Strafbefehl zu wehren.

Nach den Bluttaten in den beiden Anwaltsbüros fuhr T. laut Urteil mit seinem Auto zu der Pizzeria in Goch, um seine Ex-Chefin zu töten und deren Restaurant anzuzünden. In Goch konnte der Amokläufer schließlich mit Hilfe eines Zeugen überwältigt werden.

Als Motiv für die Verbrechensserie nannte der Staatsanwalt das "Unvermögen" des Angeklagten, "mit subjektiv erlebter Ungerechtigkeit umzugehen". "Jedem von uns geschieht das eine oder andere Mal Unrecht", sagte Kumpa. "Und das gibt einem kein Recht, jemanden umzubringen."

Eine Sicherungsverwahrung von T. nach verbüßter Haft verhängte die Düsseldorfer Strafkammer nicht. Dies sei "nicht erforderlich", unterstrich Richter Drees in der Urteilsbegründung. Eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung sei ohnehin nur möglich, wenn T. später Ungefährlichkeit bescheinigt werde - womit aber zugleich eine unabdingbare Voraussetzung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung entfiele. Anderenfalls werde T. in Haft bleiben und somit ebenfalls "nicht in Sicherungsverwahrung gelangen".

(AFP)
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