Neue Regelungen zum Glücksspiel Stadt Düsseldorf will rund 30 Spielhallen schließen

Düsseldorf · In Düsseldorf gibt es 94 Spielhallen. Aufgrund der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages wird ungefähr ein Drittel der Betreiber aufgeben müssen. Ursprünglich war die Stadt sogar von doppelt so viel Untersagungen ausgegangen.

 Eine Spielhalle an der Friedrich-Ebert-Straße. Allein im Innenstadtbezirk gibt es mehr als 30 Spielhallen.

Eine Spielhalle an der Friedrich-Ebert-Straße. Allein im Innenstadtbezirk gibt es mehr als 30 Spielhallen.

Foto: Andreas Bretz

In Düsseldorf gibt es 94 Spielhallen. Aufgrund der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages wird ungefähr ein Drittel der Betreiber aufgeben müssen. Ursprünglich war die Stadt sogar von doppelt so vielen Untersagungen ausgegangen.

In Düsseldorf wird es bald weniger Spielhallen geben. Die Mitarbeiter des Ordnungsdezernats stellen jetzt die ersten Untersagungsverfügungen zu. Am Ende dürfte es statt der aktuell 94 Betriebe an 65 Standorten nur noch um die 60 Hallen geben.

Dies wird auch Auswirkungen auf die Stadtkasse haben. Statt der rund acht Millionen Euro Vergnügungssteuer, die die Hallen jährlich abführen, dürfte nur noch rund die Hälfte dieser Summe eingenommen werden. Die Stadt war ursprünglich sogar davon ausgegangen, doppelt so viele Hallen dichtzumachen.

Ursache der Schließungswelle ist der Glücksspielstaatsvertrag. Danach müssen Spielhallen seit Dezember letzten Jahres eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag haben. Spielhallen sind nunmehr nur noch genehmigungsfähig, wenn sie einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie voneinander und von Kinder- und Jugendeinrichtungen haben.

In der City knubbeln sich bis zu zwölf Hallen in einem 350-Meter-Radius, in der Innenstadt etwa gibt es mehr als 30 Spielhallen. Zudem sind Mehrfachkonzessionen an einer Stelle nicht mehr möglich. Dies wird Folgen für die Achtfach-Spielhalle an der Werdener Straße haben. Dort wird nur eine Halle übrig bleiben.

Laut Ordnungsdezernent Christian Zaum (CDU) hat die Stadt als erstes die unproblematischen Fälle erledigt. Die Betreiber an sieben Standorten erhielten jetzt eine Genehmigung, sie liegen in Unterrath, Pempelfort, Oberbilk und Hassels. Die BeKu Automaten & Gastronomie GmbH ist ein typischer Fall: Ihre Hallen in Gerresheim und Düsseltal erhielten ebenfalls grünes Licht, die Zukunft von zwei weiteren Hallen in der Innenstadt ist aber noch ungeklärt. Sie liegen im nahen Umkreis weiterer Hallen.

Anhand eines Kriterienkatalogs, der bis zur Qualität der Arbeitsplätze und der Warnung vor Spielsucht reicht, muss nun vom Ordnungsamt entschieden werden, welche Halle bleibt und welche schließen soll. "Selbstverständlich kämpfen wir juristisch um jeden einzelnen Standort auf Grundlage qualitativer Genehmigungskriterien", sagt dazu Daniel Henzgen, Sprecher der Löwen Entertainment GmbH, zu der BeKu gehört.

Die Stadt ihrerseits hat alle 94 Spielhallen besucht und will nach genauer Abwägung und Einzelgesprächen entscheiden, wo weiter am Automaten gezockt werden darf und wo nicht. Der städtische Ordnungsdezernent macht sich aber keine Illusionen. So wie fast alle Betreiber Härtefallanträge für ihre Betriebe gestellt haben, so sicher ist eine Vielzahl von Klagen, wenn nun die Untersagungen ausgesprochen werden.

Am Verwaltungsgericht sind seit dem Jahresende 2017 mehr als 140 Klagen eingereicht und neun Eilverfahren gestartet worden. Die meisten Klagen kommen von Spielhallenbetreibern aus Wuppertal. Weitere Verfahren sind gegen die Städte Ratingen, Hamminkeln, Monheim, Mettmann, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Remscheid, Rheinberg, Schermbeck und Wülfrath gerichtet.

Es geht um drei Komplexe: Untersagungs- und Schließungsverfügungen werden beklagt, Erlaubnisse für Konkurrenten und Auflagen in den Erlaubnissen. Eilanträge richten sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Untersagung. Diese will die Stadt Düsseldorf wegen des Risikos von Schadenersatzzahlungen nicht aussprechen, wie Zaum sagt.

Stadt rechnet mit vielen Prozessen

Regelung Bislang brauchten Spielhallen nur eine gewerberechtliche Erlaubnis. Seit Dezember müssen sie mindestens 350 Meter Abstand voneinander und von Kinder- und Jugendeinrichtungen haben.

Umsetzung Die Städte müssen bis 2021 die Regelung umgesetzt haben. Da die Kriterien der Schließung von räumlich konkurrierenden Hallen unklar sind, rechnet die Stadtverwaltung mit einer Vielzahl von Prozessen.

(ujr)
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