Fälle aus Düsseldorf Was nach Karneval vor Gericht landet

Düsseldorf · Sich als Polizist zu verkleiden, kann teuer werden. Während bei einigen Narren an Karneval in Düsseldorf die Hemmungen fallen, hat die Justiz viel zu tun. Was verboten ist, sagen wir Ihnen hier.

 Verkleidet kommt man nicht überall rein, und in der Stadt kontrolliert der Ordnungsdienst die Jecken.

Verkleidet kommt man nicht überall rein, und in der Stadt kontrolliert der Ordnungsdienst die Jecken.

Foto: A Christoph Reichwein

Sobald im Karneval das Gelächter verklingt, beginnt in manchen Fällen die Arbeit der Justiz. Dazu zählte im vergangenen Jahr unter anderem der Fall eines als Mönch verkleideten Narren, der im Straßenkarneval allzu intensiv um eine hübsche Möhne buhlte - und sich dann noch den Anweisungen des Ordnungsamts widersetzte. Man merke: Bestimmte Sünden werden am Aschermittwoch nicht getilgt.

Falsche Polizeiuniform Für Rosenmontag 2017 hatte sich ein DJ in der Altstadt einen besonderen Gag ausgedacht - und war in echter Polizeiuniform am Plattenteller aufgetaucht. Das hätte wohl niemand gemerkt - wenn der DJ nicht zum Rauchen zwischendurch vor die Tür gegangen wäre und sich unters Volk gemischt hätte. Dort weckte er prompt das Interesse echter Polizisten - und deren Humor war, na ja: überschaubar.

Der Missbrauch von Dienstabzeichen sollte den Möchtegern-Ordnungshüter satte 1200 Euro Strafe kosten. Sein Einspruch hat beim Amtsgericht allerdings geholfen. Dort behauptete er, ein (Polizei-)Freund habe bei einer Übernachtung eine Tasche samt Uniform bei ihm vergessen, was er sofort als Chance erkannt habe, aus Spaß als Polizist aufzutreten. Dass sowas verboten ist, habe er "nicht gewusst", beteuerte er treuherzig. Immerhin: Seine Strafe wurde reduziert auf 375 Euro. Mit welchen Kostümen Sie hingegen ganz vorne jeck mit dabei sind, lesen Sie in unseren Kostümtrends.

Hausrecht bremst Narren aus Wo früher "Justiz" draufstand und jetzt das Andreasquartier unter anderem ein Hotel beherbergt, sind uniformierte Narren nicht mal an Rosenmontag zugelassen. Das erfuhr ein Vorstandsmitglied der Narrengilde der "Weissfräcke", als er samt Gattin neulich das Ex-Gericht in der Düsseldorfer Altstadt beschauen wollte. Kurz nach dem Eintritt sei er samt Gemahlin des Hotels verwiesen worden - höflich habe man ihm mitgeteilt, dass verkleidete Karnevalisten keinen Zutritt hätten. Das solle nun auch für Rosenmontag gelten.

Karneval Düsseldorf 2024: Das war der bunte Rosenmontagszug
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Foto: Anne Orthen (ort)

Darüber mag sich mancher ärgern. Fakt ist aber: Das Hausrecht erlaubt, bestimmte Personen oder Personengruppen sogar ohne jede Begründung glatt vor die Tür zu setzen. Und was für Privatleute, aber erst recht für Gastwirte und zumal für Nobelhotels gilt, das können Narren allenfalls mit Humor tragen.

Närrisch ist nicht immer lustig Just in der heißesten Phase des Karnevals 2016 musste sich der Wagenbauleiter des Rosenmontagszuges mit dem Vorstand der Stadtgarde vor dem Amtsgericht herumschlagen. Dort ging es um einen Jahresbeitrag von drei Mal elf Euro, die der Jecke als Ehrenratsmitglied schuldig geblieben war. Als Mitglied der Stadtgarde hatte er den Jahresbeitrag von 44 Euro zwar brav bezahlt. Auch im dortigen Ehrenrat den Vorsitz zu übernehmen, war er bereit. Weil es dann aber Knatsch gab mit anderen Vorstands-Mitgliedern, trat er gleich wieder aus - ohne den um 33 Euro höheren Beitrag als Ehrenmitglied zu begleichen.

Die Richterin ließ damals keinen Zweifel, dass der Beitrag in voller Höhe doch fällig wäre. Nur hat dieser inzwischen ausgemusterte Wagenbaumeister inzwischen ganz andere Sorgen: Unter dem Vorwurf, er habe dem Comitee Düsseldorfer Carneval (CC) rund 10.000 Euro für eine Instandsetzung der Wagenbauhalle in Rechnung gestellt, diese Arbeiten aber nie durchgeführt, geriet der Ex-Wagenbaumeister sogar unter Betrugsanklage. Über diese soll nachden Informationen unserer Redaktion noch im kommenden März beim Amtsgericht verhandelt werden.

Wurfgeschosse und Verletzungen Wenn beim bunten Treiben mal was ins Auge geht, muss die Justiz hinterher wieder für den Durchblick sorgen. So geschehen, als eine Frau im Rosenmontagszug von einem Festwagen aus mit zwei Schokoriegeln beworfen und am Auge verletzt wurde. Nach zwei Operationen soll sie nicht mal die Hälfte ihrer Sehkraft wieder erlangt haben. Doch ihre Forderung nach 1500 Euro Schmerzensgeld vom Festwagen-Besitzer hat das Amtsgericht in allen Punkten abgewiesen: Dass bei einem Umzug mit kleineren Gegenständen geworfen wird, sei üblich, allgemein bekannt und werde von den Zuschauern auch erwartet, so das Urteil.

Ein anderer Zuschauer hatte ebenso vergeblich wegen einer Pralinenschachtel geklagt, die im Straßenkarneval just auf seinem Kopf landete und dort eine Platzwunde hinterließ. Erfolglos beklagte auch ein anderer Zuschauer eines Zuges, dass er durch eine geworfene Tulpe am Auge verletzt worden sei. Auch diese Klage wurde von der Justiz abgeschmettert. Solche Urteile stammen aber nicht aus Düsseldorf, sondern aus Eschweiler (Tulpe), aus Aachen (Pralinenkarton) und, welch ein Wunder: aus Köln (Schokoriegel).

(RP)
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