Prozess in Düsseldorf Verfahren nach Prügelei an Ampel eingestellt

Düsseldorf · Nach einem nicht ganz geglückten Spurwechsel hatten sich zwei Autofahrer in Düsseldorf derart in die Haare gekriegt, dass die Fäuste flogen. Ein 22-Jähriger stand deshalb vor Gericht, kam aber mit einem blauen Auge davon.

Sein rüder Umgang mit einem anderen Autofahrer (61) hatte einem 22-Jährigen eine Strafe von 1200 Euro eingebracht. An der Karlstraße in Düsseldorf waren beide Verkehrsteilnehmer im Juni 2016 mit ihren Autos fast aneinander geraten. An der nächsten Ampel stiegen beide aus — und hinterher legte der Senior ein Attest vor, wonach er durch Schläge des Jüngeren ein Schleudertrauma erlitten habe, Prellungen an Kopf, Schulter und am Oberarm. Der Protest des angeblich rustikalen Kontrahenten gegen die Geldstrafe war am Mittwoch jedoch erfolgreich. Unter Auflagen hat ein Amtsrichter das Verfahren sogar eingestellt.

Ein Spurwechsel des Angeklagten mit seinem Auto von rechts nach links hatte damals fast zu einem Unfall geführt, wildes Hupen des 61-Jährigen war die Folge — und dann stand die nächste Ampel auf Rot. Diese klassische Alltagssituation war dann eskaliert, wie der 61-Jährige später angab. Der Angeklagte gab zu, dass er ausgestiegen, zum Auto des Kontrahenten gegangen und mit der flachen Hand auf die Frontscheibe geschlagen habe. "Um mir Luft zu machen", wie er sagte.

Doch dann stieg auch der Ältere aus, wollte den Angeklagten fotografieren und sei von ihm aber mit Faustschlägen erheblich verletzt worden. Das bestritt der Angeklagte: Weil sich der andere bedrohlich nahe vor ihm aufgebaut habe, habe er den 61-Jährige nur durch einen Stoß gegen die Brust "weggeschubst". Sein Kontrahent schilderte das anders: Er habe sich gerade weggedreht, als er von hinten vom Angeklagten urplötzlich wuchtig attackiert worden sei. Das sei nicht nur schmerzhaft und laut Attest verletzend gewesen, sondern "peinlich und entwürdigend", zumal er ja rein rechnerisch "der Großvater" des Angeklagten sein könnte.

In der damals erregten Situation sei die Schuld des Angeklagten aber als gering zu bewerten, fand der Richter. Daher wurde das Verfahren gegen den 22-Jährigen eingestellt, unter der Auflage, dass er jetzt 300 Euro an eine Sozialeinrichtung zahlt und einen Entschuldigungsbrief an den 61-jährigen Kontrahenten schreibt.

(wuk)
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