Düsseldorf/Hamm Sträflinge dürfen nur zweimal pro Woche duschen

Düsseldorf/Hamm · Wer im Gefängnis sitzt, muss sich einschränken auch bei der Körperhygiene. Denn nicht jeder Häftling hat einen Anspruch auf eine tägliche Dusche. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden.

Laut Mitteilung von Dienstag hatte ein 57 Jahre alter Sträfling aus einem Gefängnis in Düsseldorf darauf bestanden, sich täglich zu duschen, mindestens aber alle zwei Tage. Das Gefängnis gewährt dies allerdings nur Häftlingen, die Sport machen oder einen schweißtreibenden Job haben. Alle anderen - so auch der Kläger - kommen nur zweimal pro Woche in den Genuss (Az.: 1 Vollz (Ws) 458/15).

Nach Ansicht der Anstaltsleitung und des Gerichts reicht die Waschmöglichkeit in jeder Zelle für die tägliche Körperhygiene aus.

(dpa)
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