Düsseldorfer vor Gericht Schweizer Jungen missbraucht - Prozess beginnt

Düsseldorf · Es ist ein Fall von "Cyber Grooming": Im Internet pirschen sich Erwachsene an Kinder heran, um ihr Vertrauen zu gewinnen. So soll es auch einem Jungen aus der Schweiz ergangen sein. Nun steht sein mutmaßlicher Peiniger in Düsseldorf vor Gericht.

SEK stürmt Wohnung in Düsseldorf-Hassels
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Vermisster Junge: SEK stürmt Wohnung in Düsseldorf

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Foto: Daniel Bothe

Der Erstkontakt fand im Chat-Bereich des beliebten Onlinespiels Minecraft statt. Dort hatte sich ein zwölfjähriger Junge aus der Schweiz mit kurzem Steckbrief vorgestellt. Der erregte das Interesse eines erwachsenen Mannes. Von diesem Freitag an muss sich der gelernte Koch wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Der 35-jährige Düsseldorfer gewährte dem Jungen als Administrator Vergünstigungen beim Onlinespiel und gewann schon bald das Vertrauen des Kindes, wie die Ermittler berichten. "Cyber Grooming" nennen Experten die Umtriebe von Pädo-Kriminellen im Internet. Damit sind die verbalen Streicheleinheiten in sozialen Netzwerken gemeint, hinter denen dunkle Absichten stecken.

Düsseldorfer entführte Jungen aus der Schweiz

Unter einem Spitznamen soll sich der Angeklagte an den Jungen herangepirscht haben. Schließlich soll er ihn im Juni in der Schweiz getroffen und überredet haben, mit ihm nach Deutschland zu kommen. In Düsseldorf soll der Junge bis zu acht Tage in der Gewalt des gelernten Kochs gewesen sein. Die Anklage listet in diesem Zeitraum 15 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes auf.

Die Schweizer Polizei hatte bei der Suche nach dem verschwundenen Kind das Bundeskriminalamt um Hilfe gebeten. Ende Juni befreite eine Spezialeinheit der Polizei den Jungen aus der Wohnung des Mannes in Düsseldorf. In der Untersuchungshaft legte der Düsseldorfer ein Geständnis ab.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben Kindesmissbrauch auch den Besitz von Kinderpornografie vor. Das Düsseldorfer Landgericht hat für den Fall zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

(lsa/dpa)
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