Rechtsstreit in Düsseldorf Flug wegen Vogelschlags elf Stunden zu spät gestartet
Düsseldorf · Ein Passagier fordert 800 Euro Schadenersatz, weil sein Flieger elf Stunden zu spät nach Portugal startete. Das Amtsgericht Düsseldorf schlug am Dienstag vor, sich auf die Hälfte der Summe zu einigen.
Tierische Quertreiben sorgen bei Fluglinien immer öfter für Ärger. Mal ist es eine Maus im Cockpit, dann sind es aufsteigende Vögel, die dem Linienbetrieb in die Quere kommen. Dann muss der Fluggast wegen solcher "außergewöhnlicher Umstände" sogar mehrstündige Verspätungen in Kauf nehmen - und wird dafür nicht mal entschädigt.
Mit dieser Position wehrt sich eine Airline seit Dienstag beim Amtsgericht gegen die Entschädigungs-Forderung eines Passagiers. Er konnte im Oktober 2010 erst mit elfstündiger Verspätung in seinen Portugal-Urlaub starten.
Insgesamt 800 Euro verlangt der 45-Jährige Fluggast für sich und seine Partnerin, weil der planmäßige Abflug dieser Linienmaschine damals nicht um 10.05 Uhr klappte, sondern erst um 21 Uhr. Entsprechend später habe das Paar einen einwöchigen Portugal-Urlaub angetreten. Statt um 12.20 Uhr kam der Ferienjet erst um 23.38 Uhr auf portugiesischem Boden an.
Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden können Passagiere unter bestimmten Umständen bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern. Es sei denn, die Airline kann "außergewöhnliche Umstände" geltend machen und auch belegen, die zu der Verspätung geführt haben.
Dazu zählen nicht nur Bombendrohungen, Schlechtwetter oder Streiks, sondern eben auch tierische Quertreiber. Hier trägt die Airline vor, die Crew dieses Jets habe auf dem Flug vom ägyptischen Hurghada nach Düsseldorf bemerkt, dass es zu einer Kollision in der Luft gekommen war.
Bei der Landung und der Nachprüfung der Maschine sei dann offenbar geworden, dass Vogelschlag zu einem Schaden an einem der Vorflügel geführt habe. Das Ersatzteil sei direkt in Hannover bestellt worden, doch die Auslieferung per Lkw habe länger gedauert als drei Stunden. Inzwischen habe sich die Airline alle Mühe gegeben, bei anderen Fluggesellschaften eine Ersatzmaschine zu beschaffen. Das sei aber misslungen.
Die Richterin bemängelte am Dienstag, dass die Bemühungen der Airline um eine Ersatzmaschine noch nicht ausreichend belegt seien. Um den Streit aber zu beenden, regte sie an, die Airline solle dem Kläger nebst Partnerin die Hälfte der Klagesumme erstatten, also 400 Euro insgesamt. Beide Seiten nahmen den Vorschlag mit, wollen darüber in den nächsten Wochen nachdenken.