Düsseldorfer Verwaltungsgericht Polizistin nimmt Kündigung nach Kiffer-Vorwürfen hin

Düsseldorf · Eine Kommissars-Anwärterin, die noch während ihres ersten Dienstjahres privat zu Haschisch raucht, ist charakterlich ungeeignet für jeden Polizei-Job. Mit dieser Begründung ist eine junge Frau Ende 2015 in Düsseldorf entlassen worden, zog dagegen am Dienstag aber vor das Verwaltungsgericht.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Allerdings erfolglos. Denn nach Vernehmung von drei Zeugen sah die 24-jährige Klägerin wohl selbst keine Chance mehr auf eine Polizei-Karriere, zog ihre Klage daher zurück, akzeptierte den Rausschmiss.

Nach einer Ausbildung zur Kauffrau und ihrem späteren Wechsel in den Polizeidienst als "Beamtin auf Widerruf" war die junge Frau über ihre eigenen Worte gestolpert. Auf ihrem Laufbahnweg in den gehobenen Dienst soll die Kommissars-Anwärterin nämlich Kolleginnen anvertraut haben, sie würde in ihrer Freizeit regelmäßig Haschisch rauchen und danach auch noch problemlos Auto fahren. Das als weiche Droge bezeichnet Rauschgift würde ja ohnehin "bald legalisiert".

Als ihre Ausbilder allerdings davon erfuhren und sie zur Rede stellten, soll die 24-Jährige eingeräumt haben, sie habe "einmal Haschisch konsumiert". Ob das allein ihre Entfernung aus dem Polizei-Job gerechtfertigt hätte, blieb ungeklärt. Ein Drogen-Screening ergab zwar keinen Treffer bei der Klägerin, aber anderen angehenden Kommissarinnen soll sie versichert haben, sie würde an Wochenenden regelmäßig kiffen, eine ihrer Freundinnen habe sie auch schon mal mitgenommen zu einem Dealer.

Strafbar gemacht hatte sich die 24-Jährige nicht, da der Erwerb und der Besitz von Drogen strafbar ist, nicht aber deren Konsum. Dass es hier jedoch nicht bloß um großspurige Redensarten ging, sondern um eine mögliche Schädigung des gesamten Berufsstandes und des Beamtentums, wurde der Klägerin womöglich erst später klar.

Sicher ist: Auch bei Schießübungen und im Umgang mit ihren Vorgesetzten war die Klägerin auffällig geworden, soll mehrfach als unbelehrbar aufgetreten sein. Und in einem Internetforum hatte sie den Satz veröffentlicht: "Gras packe ich auch nie wieder an." Anhand der belastenden Zeugenaussagen kamen der Klägerin und ihrer Anwältin wohl selbst erhebliche Zweifel, ob der Frau per Klage noch eine Rückkehr in den Polizeidienst gelingen kann. Nach Gerichtsangaben hatte der Vorsitzende Richter signalisiert, dass die Klage der Beinahe-Kommissarin nach Würdigung aller Umstände wohl abgewiesen worden wäre.

(wuk)
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