Düsseldorf Gericht: Ordnungsdienstmitarbeiter kriegen weniger als Polizisten

Düsseldorf · Die Klage der beiden Männer des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD), die eine höhere Bezahlung fordern, ist am Montag vom Landesarbeitgericht abgewiesen worden.

Leer ausgegangen sind zwei OSD-Mitarbeiter am Montag beim Landesarbeitsgericht. Ihre Klagen gegen die Stadt auf höhere Einstufung und mehr Bezahlung wurden in zweiter Instanz abgewiesen. Einen Vorschlag des Gerichts vom Oktober, wonach die Kräfte des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) eine außertarifliche Zulage erhalten sollten, lehnte die Stadt nach Gerichtsangaben ab. Laut Urteil soll alles beim alten bleiben. Die Kläger können dagegen Revision einlegen.

Bei 55 Rechtsvorschriften, die OSD-Kräfte anzuwenden haben, fühlten sich die Kläger fast so belastet wie Polizeibeamte, forderten daher ihren Aufstieg in die höhere Entgeltgruppe. Das Gericht betonte gestern, beim OSD-Streifendienst handele es sich um eine "gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit". Aber um von Entgeltgruppe 8 aufzusteigen in Gruppe 9 (was je nach Erfahrungsstufe pro Mitarbeiter ein Brutto-Plus zwischen 156 und 815 Euro bringen würde) seien nicht nur "gründliche und vielseitige", sondern "gründliche und umfassende Fachkenntnisse" erforderlich.

Dass die Kläger dieses zweite Kriterium erfüllen, sah das Gericht hier nicht. Es läge auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vor, weil andere OSD-Mitarbeiter per "Bewährungsaufstieg" noch in Gruppe 9 gekommen waren. Das sei laut Urteil ja nur bei Mitarbeitern möglich, die länger als zehn Jahre im OSD tätig sind und damals unter eine andere Tarifvereinbarung fielen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung haben die Richter aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. So sei immer noch klärungsbedürftig, ab welcher Bandbreite der Tätigkeit formell auf "umfassende" Fachkenntnisse geschlossen werden kann und nicht nur auf "vielseitige". Die Stadt hat zunächst mal viel Geld gespart. Nach Schätzungen hätte schon die Zahlung einer außertariflichen Zulage für die mehr als hundert OSD-Mitarbeiter jährlich rund 250.000 Euro gekostet.

(wuk)
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