Düsseldorf Mieterin klagt wegen Überwachungskamera

Düsseldorf · In ihrer Wohnung oder auf ihrer Außenterrasse will sich eine Mieterin in der Friedrichstadt nicht filmen lassen. Schon gar nicht von Überwachungskameras des Landesinnenministeriums, das jetzt im ehemaligen West-LB-Bau an der Friedrichstraße residiert.

Videoüberwachung Düsseldorf: Wo stehen Kameras zur Überwachung?
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Foto: Bußkamp, Thomas

Mit einer Klage vor dem Amtsgericht will die Frau daher erzwingen, dass ihre Behördennachbarn eine bestimmte Überwachungskamera entfernen. Der erste Prozesstermin dafür ist der 27. November, der Streitwert ist vorerst auf 4000 Euro festgesetzt.

Die Klägerin fühlt sich seit dem Einzug des NRW-Innenministeriums permanent beobachtet. Sie beklagt, dass in einem Gebäude-Innenhof des früheren West-LB-Komplexes eine der Sicherheitskameras genau so aufgebaut sei, dass sie nicht nur den Außenbereich des Dienstgebäudes der höchsten Polizeibehörde in NRW erfasst, sondern auch ihre Privat-Wohnung samt Außenterrasse, die vor ihrer Küche liegt.

 Die Klägerin fühlt sich seit dem Einzug des NRW-Innenministeriums von einer Kamera permanent beobachtet.

Die Klägerin fühlt sich seit dem Einzug des NRW-Innenministeriums von einer Kamera permanent beobachtet.

Foto: Hans Jazyk (Archiv)

Ob die Kamera angeschlossen sei oder ob Aufnahmen von dort überhaupt aufgezeichnet werden, macht für die Anwohnerin keinen Unterschied. Sie fühle sich schon durch das Vorhandensein der Videokamera einem erheblichen Überwachungsdruck ausgesetzt. Das müsse sie als unbescholtene Mieterin, die ein Recht hat auf informelle Selbstbestimmung hat, nicht hinnehmen. Sie will daher den kompletten Abbau jener Kamera durchfechten.

Beim Ministerium wurde diese Position der Klägerin bisher nicht geteilt, ein genereller Überwachungsverdacht wurde zurückgewiesen. Die Behörde ließ erklären, die Überwachung des dortigen Außenbereichs sei wegen des "besonderen Schutzbedürfnisses" des NRW-Innenministeriums als oberster Sicherheitsbehörde des Landes berechtigt. Zudem sei die Wohnung der Klägerin oder deren Terrasse von der umstrittenen Kamera nicht erfasst. Und ein Wegschwenken der Überwachungskamera auf Knopfdruck sei nicht möglich, da es eine fest installierte Sicherheitseinrichtung sei.

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Foto: rpo

Dass die Frau sich schon an der Präsenz der Kamera stört, lässt das Innenministerium auch nicht gelten. Die Rechte der Anwohnerin seien davon nicht berührt, "weil es an einem objektiv ernsthaften Überwachungsverdacht" fehle. Soll heißen: Es gebe keine ernsthafte Absicht der Behörde, die Anwohnerin bei Verrichtungen in ihrer Wohnung oder auf ihrer Terrasse zu überwachen.

Ob dem Richter in diesem Fall eine gütliche Einigung gelingt oder ob er doch ein Urteil fällen muss, ist noch offen.

(wuk)
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