Fall aus dem Jahr 2014 Hohe Haftstrafen für Überfall auf Juwelier am Wehrhahn

Düsseldorf · Fast zwei Jahre nach dem brutalen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft am Wehrhahn sind in Schleswig-Holstein acht Männer zu teils hohen Haftstrafen verurteilt worden - wegen dieser Tat und weiterer Überfälle.

Die Männer müssen zwischen knapp drei und zehn Jahren in Haft, wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung oder der Verabredung zum schweren Raub. Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Diebstahls verurteilt, zwei Angeklagte wurden vom Gericht freigesprochen.

Den Männern war vorgeworfen worden, in kleinen Gruppen mit wechselnder Zusammensetzung am helllichten Tag unter anderem den Juwelier am Wehrhahn (im August 2014) und ein Pfandleihhaus in Kiel überfallen und Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren Hunderttausend Euro erbeutet zu haben. Der Düsseldorfer Ladenbesitzer hatte an jenem Nachmittag schwerste Kopfverletzungen erlitten, als zwei Männer ihn in seinem Geschäft überfielen, ihn fesselten und dabei wiederholt wuchtig auf ihn einschlugen. Er wäre wohl verblutet, wenn er nicht gerade noch rechtzeitig entdeckt worden wäre. Die Täter konnten mit Schmuck für mehrere Tausend Euro entkommen, einer von ihnen hinterließ jedoch beim Überspringen der Verkaufstheke den Abdruck seines Handballens.

Als Wochen später dann ein Pfandleihe in Kiel ausgeraubt wurde - dabei wurde ein Angestellter gefesselt und mit Elektroschockern gequält, die Täter erbeuteten Schmuck für rund eine halbe Million Euro -, stellte die Kripo fest fest: Der Handabdruck aus Düsseldorf passt zu einem der Verdächtigen, die zwischen 22 und 40 Jahre alt sind und in Litauen beim Militär ausgebildet wurden. Im vergangenen Herbst musste der Juwelier selbst in Kiel gegen die Männer aussagen.

Der Mammut-Prozess mit rund 60 Verfahrensbeteiligten begann im vergangenen Oktober. Er wurde aus Platzmangel und wegen der nötigen hohen Sicherheitsvorkehrungen in den Räumen des Oberverwaltungsgericht in Schleswig abgehalten, zuständig ist aber das Landgericht Kiel. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen drei Jahren und elf Jahren und elf Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten für sechs der Angeklagten auf Freispruch.

(RP)
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